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Geschrieben von Lukasmama am 05.06.2006, 10:40 Uhr

falsch mama heike

Klar gibt es noch Wohngeld. Das bekommen z. B. Rentner etc. Aber wer Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhält, hat keinen Anspruch mehr auf Wohngeld. Dasselbe gilt für den Kinderzuschlag. Man kann nur eins von beiden haben KiZ oder ALG II.

Liebe Grüße
Monika

 
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