Mitglied inaktiv
Das habe ich kürzlich auf www.haufe.de gelesen. Allerdings ist noch nichts in Zement gegossen :-)
laut Kabinettsbeschluss vom 29.11.2005 werden die Steuerfreibeträge für Abfindungen bei Arbeitnehmern ab dem 1.1.2006 ersatzlos gestrichen. Somit müssen zukünftig alle nach dem 31.12.2005 vereinbarten Abfindungszahlungen voll versteuert werden (§ 3 Nr. 9 EStG). Eine Neuregelung, die bis zu 11.000 Euro Differenz in der Steuererklärung ausmachen kann. Sofern bereits Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht, sollten Verträge über Abfindungen auf jeden Fall noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, um die bisherigen Freibeträge nutzen zu können. Die Auszahlung kann trotzdem in 2006 erfolgen.
Das hat mir gestern auch die PA geschrieben. Puh *SchweißvonderStirnwisch*! Kurz schob ich etwas Panik ;-). Jetzt muß ich das mit der GKV mal nachlesen. Obwohl - wenn ich arbeitslos werde, sollte ich vielleicht nicht zur Privaten wechseln. Mannmannmann, mit was man sich jetzt plötzlich alles beschäftigen muß.
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