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Geschrieben von Ralph am 09.01.2004, 9:41 Uhr

Eintrittsgeld bei Arztpraxen

Hallo,

da sind ja nun vierteljährig Eintrittsgelder von jeweils 10,- € fällig. irgendjemand hatte mir zugeflüsterst, daß Zahnarzt- und Frauenarztpraxen davon ausdrücklich ausgenommen sind.

Nunja, gestern war ich also beim Zahnarzt, und durfte erstmal 10,- € Eintritt berappen. Als ich ungläubig fragte, wer denn das alles noch bezahlen darf, hieß es alle ab 18. Das alleine bringt mich ja schon auf die Palme, sind dies doch schon 20,- € im Jahr, die unumgänglich sind (schon vergessen? "2x jährlich zum Zahnarzt..." hieß es immer *gg*).
Aber nun kommt der Aufreger der Woche: Auch meine volljährige Tochter, die noch zur Schule geht, muß jedes Quartal und bei Arzt und Zahnarzt zahlen, obwohl sie außer Kindergeld kein Einkommen hat. Den kleinen Schülerjob in einem Supermarkt hat sie im Herbst aufgegeben.

Woher soll sie das berappen? Oder bin ich schon wieder dran? Ich glaub' es nicht.

Sorry, der Frust mußte mal raus! >:-(((

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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