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Geschrieben von Rio am 03.12.2005, 18:30 Uhr

Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage?

Hallo,

heute ist mir Folgendes beim Einkaufen passiert:

Ware ausgepreist zu 4,49 Euro. Über den Scanner gelaufen und von mir bezahlt 6,99 Euro.
Ich habe es noch im Laden bemerkt und sofort reklamiert. Alle identischen Packungen (nicht nur meine) waren mit 4,49 Euro ausgepreist.

Natürlich wollten mich gleich 2 pampige Verkäuferinnen abschmettern und sagten, der Preis, der in der Kasse (im Scanner) steht, hat Gültigkeit und ich bekäme die Ware definitiv nicht für 4,49 Euro.

Ich habe dann die Filialleiterin kommen lassen und habe die Ware für 4,49 Euro bekommen.

Nach meinem Wissen war ich im Recht und der Markt MUß die Ware zum ausgezeichneten (günstigeren) Preis rausrücken.

Kennt sich jemand definitiv mit der zugrundeliegenden Rechtslage aus? Oder weiß jemand, wo ich das nachlesen kann?

Danke schonmal und viele Grüsse,
Rio

 
10 Antworten:

Re: Einkaufen: Ware falsch ausgepreist - Rechtslage?

Antwort von *Mare* am 03.12.2005, 18:34 Uhr

Ich hab Einzelhandelskauffrau in einem Supermarkt gelernt!

Und es ist definitiv so, dass der Kunde die Ware zu dem Preis bekommen muss, wie sie ausgezeichnet ist!

LG
Mare

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Der ausgezeichnete Preis gilt immer...

Antwort von krueml am 03.12.2005, 18:41 Uhr

... und Du kannst Dich darauf berufen.

Ausnahme, wenn der Preis offensichtlich falsch ist, z.B. ein neues Auto mit 2'000.- anstatt mit 20'000.- ausgezeichnet ist. Dann geht der Gesetztesgeber davon aus, das der Käufer wissen muss, dass der Preis nicht richtig ist.

Gruss,
Chrissie

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Re: hab mal gegoogelt

Antwort von Rio am 03.12.2005, 19:41 Uhr

Hallo,

dank erst mal für eure Antworten.
Ich habe unterdessen mal gegoogelt und die korrekte Antwort ist - wie so oft - "Es kommt darauf an..."

Die Rechtsauffassung ist in diesem Punkt nämlich gar nicht so klar.

Die eine Seite argumentiert, dass das Auspreisen von Ware ein Angebot des Verkäufers sei, die entsprechende Ware zum ausgezeichneten Preis zu erwerben.
Demnach ist der günstigere Preis an der Ware bindend. Für diesen Standpunkt stehen auch die Regelungen von "Preiswahrheit und Preisklarheit", die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe von Endpreisen und das Gesetz wider unlauteren Wettbewerb.

Sonst könnte ja jeder Händler auf seine Preisschilder Lockvogelpreise schreiben, wie es ihm gerade einfällt.


Auf der anderen Seite gibt es auch die Rechtsauffassung, dass die Peisauszeichnung KEIN Angebot der Verkäufers ist, sondern eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes" an den Kunden.

Demnach wäre der niedrigere ausgezeichnete Preis nicht verbindlich. Denn erst der Kunde macht demnach an der Kasse ein Angebot an den Verkäufer, die Ware für 4,49 (in meinem Fall) zu kaufen und der Verkäufer kann dieses Angebot des Kunden annehmen oder ablehenen und ein Gegenangebot unterbreiten (Verkauf für 6,99 in meinem Fall).

Wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht. Und beim nächsten mal mit gleichem Fall stehe ich wieder genauso da :-(

Schade, ich hatte gehofft, der nächsten Verkäuferin gleich den entsprechenden Paragraphen nennen zu können.

UNd warum müssen die immer gleich so pampig werden? Ich war wirklich höflich und freundlich. Sind die extra dafür geschult, Ansprüche eines Kunden durch Unfreundlichkeit im Keim zu ersticken bzw. abzuschmettern?

Viele Grüsse,
Rio

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Kannst beruhigt sein...

Antwort von krueml am 03.12.2005, 20:38 Uhr

... ich habe Jura studiert und die Rechtspraxis geht def. davon aus, dass der Preis auf dem Etikett bindend ist. Es sei denn, die bereits erwähnten offensichtlich falsch ausgeschilderten Preise.

Gruss,
Chrissie

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ist mir auch passiert und ich bekam die Ware

Antwort von flo03 am 04.12.2005, 6:35 Uhr

mit den günstigen Preis. Schliesslich hätten sie entweder die Preise streichen sollen oder halt die Datenbank besser auf den neusten stand bringen sollen.

LG

Claudia

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wobei wenn die VK an der kasse merkt, das der preis überklebt wurde, ist es anders

Antwort von hypnose am 04.12.2005, 8:51 Uhr

ich habe letztens bei ihr platz erlebt, wie eine ausländische familie mit etwa 6 lautschreienden und an alles drangehenenden kindern( aus einem südlichen land wo viele Üs gesprochen werden) eindeutig mehrere preise mit billigeren etiketten überklebt hatten

die VK an der kasse hat dann ihre chefin geholt, die dann mit denen gesprochen hat und ihnen mit anzeige gedroht hat, da sind sie ganz schnell gegangen!
so etwas erleben die wohl oft, vielleicht sind sie deshalb so sensibel wenn die kasse andere preise anzeigt werden?????

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Sowas passiert bei ...

Antwort von matiz am 04.12.2005, 15:34 Uhr

Kaufland und Real fast ständig!!

Die haben bei vielen Artikeln falsche Preise etikettiert, an der Kasse sind die Sachen dann teurer - also aufpassen!

lg, matiz

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Re Du bist im Unrecht

Antwort von Benedikte am 04.12.2005, 17:19 Uhr

und kannst das im allgemeinen Teil des BGB, bei den Willenserklärungen, nachlesen. Kurzum- ein Vertrag kommt durch übereinstimmende WE zustande, beim Kaufvertrag durch Angebot und Annahme. Das Auslegne der Ware mit Preisschild ist aber kein Angebot, sondern nur eine unverbindliche invitatio ad offerendum, das richtige Angebot machst Du, indem Du es aufs Fliessband legst. Die können sich dann überlegen, ob sie es annehmen oder nicht. Und können einen anderen Preis verlangen- auf den Du nicht eineghen musst.

Du kannst auch nicht verlangen, dass Du ein Auto für einen Euro kriegst, wenn es einen Druckfehler gibt und Autos statt für 10.000 € für einen angeboten werden.Von daher- die Filialleiterin hat aus Kulanz so gehandelt, nicht aus rechtlichem Muss.

Die LAge ist dann anders zu beurteilen, wenn das Geschäft missbrauchlich Kunden durch Lockpreise anzieht- aber das war nicht die Frage.

Benedikte

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Re:So kann man sich täuschen,....

Antwort von JoVi66 am 04.12.2005, 20:29 Uhr

....ich hätte Stein und Bein geschworen, dass der ausgezeichnete Preis schon das Angebot ist,ich es annehme und so eine Verkaufssituation zustande kommt. Man lernt nie aus
Gruß Johanna

P.S.: invitatio ad offerendum, wieder etwas dazu gelernt :-)

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@Benedikte

Antwort von krueml am 05.12.2005, 8:53 Uhr

Hast wohl nur die Hälfte gelesen. Genau das habe ich oben geschrieben! Bei offensichtlichen Fehlern gilt das eben nicht....

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