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Geschrieben von Benedikte am 27.05.2023, 19:13 Uhr

das Mäßigungsgebot

im öffentlichen Dienst gibt es ein sog. Mäßigungsgebot. Ganz stark für Beamte, weniger stark für andere.

Ist Teil des Gesamtpakets, wie Du auch nicht streiken darfst. Darfst eben auch keine Verfassungsfeinde bejubeln-egal ob aus rechter oder linker Ecke.

Als Lehrerin und Dozentin hat sie außerdem eine Vorbildfunktion.

Kurz-da hat sie ganz schwer danebengehauen. Und meiner Ansicht nach ist das noch größere Problem, daß sie das nicht eingesehen hat, sondern sich als Opfer dargestellt hat.

 
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