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Geschrieben von Schwoba-Papa am 12.01.2005, 15:05 Uhr

BGH hat entschieden

heimliche Test sind vor Gericht unzulässig.

Damit kann man(n) leben. Ist der heimliche positiv, kann ich klagen und entspannt den Offiziellen abwarten.

Was für ein Kasperlestheater !

Grüßle

 
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