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Geschrieben von Benedikte am 29.01.2005, 21:02 Uhr

Anti- Diskriminierungsgesetz-FRage

Hi,
ich hatte irgendwie keine Zeit , mich mal schlau zu machen in Sachen Anti- Diskriminierungsgesetz und habe jetzt eine Frage.
Ich vermiete- nciht gewrebsmäßig- schon mal Wohungen.Die Bewerber untersuche ich darauf, ob sie die Miete zahlen können und ins Huaus passen und dann entscheide ich aus dem Bauch oder danach, wenn ich am schnellsten am telefon habe. Ich kann aber nicht verbindlich erklären, warum ich den einen oder anderen nehme.Auch verstehe ich echt nicht, wieso die sexuelle Orientierung dabei jetzt eine Rolle spielt. ich meine, ich sehe Rasse ud geschlecht- aber sexuelle Orientierung udn Religion nicht und ich frage auch nicht danach- weil es mir beim vermeiten egal ist.Wenn ich jetzt einen Katholen nehme- kann dann der Evangele klagen?Was mache ich, wenn mir ener unvermittelt sagt, dass er schwul ist und ich den nicht nehme, weil ich keine Menschen mag, die wildfremde über ihre sexuelle Orientierung aufklären?
Kurzum: Kann ich einfach noch jemand aus dem Bauch heruas nehmen, einfach weil er- oder sie- ir sympathisch ist? Oder weil ich irgendwie das gefühl habe, der oder die machen keine Ärger, so dauernde Beshwerden oder so? Das ist ja alles nicht handfest, sondern fromme Erwartung, aber eben für mich entscheidend?
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen- wobei derzeit keine Vermeitung anliegt, aber das kann schnell gehen.


benedikte

 
4 Antworten:

Bauchentscheidungen können doch durchaus menschlich sein...

Antwort von Ralph am 29.01.2005, 21:47 Uhr

Hi Benedikte,

hihihi, Deine Überlegungen in allen Ehren, aber darf man dann eigentlich überhaupt noch IRGENDETWAS entscheiden? Ich meine, irgendein diskrimierend-relevantes Merkmal hat doch wohl jede/r, oder? :-)
Wenn Du den Berliner nimmst, klagt der Bajuwar, weil Du den "Scheiß Preiss" genommen hast, wählst Du die alleinerziehende Mutter, wird der alleinerziehende Vater auf Minderheitenschutz klagen, bekommt der Pole (als Weißer) Deinen Zuschlag, wird sich der Schwarzafrikaner beklagen und unterschreibt der FC-Bayern-Fan, werde ich als St.Paulianer Dir auf's Dach steigen, weil ich so gerne bei Dir wohnen würde... ;-)
Wie Du'S auch drehst und wendest... eine Klage (mindestens) hast Du am Hals! *lach*

Nein, Spaß beiseite, unter "Anti-Diskriminierungs"-Aspekten sollten "Bauchentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes und humanitärer sowie monetärer Faktoren" weiterhin "klaglos" möglich sein. (Oh Gott, was für ein Satzkonstrukt!! *gg*)

Ohne den Gesetzestext zu kennen sage ich ganz klar, daß bei der Gesetzesauslegung doch auch immer noch der Wille des gesetzgebers, Sinn und zweck eines gesetzes usw. berücksichtigt werden darf und muß. Würde man meinen ersten gedankengang konsequent zuende denken, wäre eine Vermietung defacto nicht mehr möglich. :-)

Zugegeben absolut keine fachlich fundierte Antwort, trotzdem vielleicht etwas brauchbar! :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Anti- Diskriminierungsgesetz-FRage

Antwort von maleja am 29.01.2005, 22:53 Uhr

Also, ich weiß nur, dass jemand wegen Religion, Rasse, Hautfarbe etc nicht abgelehnt werden darf. ich hatte das Problem mal, als ich Nachmieter für meine Wohnung eine türkische Familie vorgeschlagen habe. Mein Vermieter sagte nämlich, er möchte auf keinen Fall eine Türkische Familie. Also musste ich nochmal eine Anzeige schalten... Hab dann aber ein Gerichtsurteil gefunden, wo eben diese Dinge drinstanden. Der Vermieter hätte also den Türken nehmen müssen, bzw sich dann selbstum einen Nachmieter kümmern müssen.

Das Ende der GEschichte war, dass ich dann eine deutsche Familie gefunden hab, die nur eine sehr kurze Zeit drin waren und danach kam dann doch ein türkischer Mieter rein (ein Supermieter übrigens!)

Also, nie an solchen Dinge wie Religion, Nationalität etc fetsmachen, sondern an den Mensch

Gruß
Silvia

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Re: die Umkehr der Beweislast

Antwort von Benedikte am 30.01.2005, 10:25 Uhr

ist irgendwie das Problem- also, dass man jemanden nicht aufgrund eines der im Gesetz geannten Faktoren diskriminiert hat. Die können Dich wegen Diskriminierung verklagen und Du musst beweisen, dass Du es icht gemacht hast, also Deine Entscheidungen transparent machen. Und wenn Bauchentscheidung gelten würde, bräuchte man das gesetz nicht- denn so schlau ist inzwischen jeder, dass er nicht sagt, er hätte jemanden diskriminiert wegen RAsse oder geschlecht oder so.
Ich meine, ich wollte mal ausdrücklich einen Honosexuellen nicht als Mieter haben. Das hatte aber nichts mit seiner Homosexualität zu tun, sondern damit, dass er einen Hund hatte und ich die Wonung gerade für sehr viel geld hatte rundum sanieren lassen müssen ( neue Fliesen im BAd, neue Sanitärkeramik, neues Laminat, neue Innentüren etc.pp.- der vorherige Mieter, ein anerkannter asylbewerber aus dem IRak, alkoholabhängig bzw. zumindest diesem sehr zugneigt, hatte mir die Bude nämlich völlig zertrümmert, bevor er o.f.W. verzogen war. Trotzdem danke- nach jahrelangem Prozessieren war ich selbst damit zufrieden.
Auf jeden Fall hatte jemand vor Ort für mich die Vorkontakte genmacht, er war wegen seines Berufes und weil meine Kontakterin ihn kannte, in die reihe der " möglichen" gekommen und wegen des Hundes ausgeschieden.
Bei einer anderen Wohung hatte ich auch mehrere " mögliche".Die "beste" war eine Arztgattin, die das Appartement für ihre Hilfen benötigte. Der habe ich den vertrag gegegeben, aber die kam dann nicht über und meckerte" zu teuer" und wollte Änderungen. Da habe ich dann der Liste nach die anderen " möglichen" angerufen- Nr.2 hatte was anderes, drei war nicht da und vier ist es dann geworden. Zwei- einer davon mit halbsoalter stockschwarzer Ehefrau- sind aus der verlosung ausgeschieden, weil sie nicht für die Dauer von zwei Jahren auf hr Kündigungsrecht verzichten wollten. Bestand ich aber drauf, weil ich mir den Spass auch nicht dauernd antun will- es ist halt aufwendig, erst Inserate zu schalten, die Daten aufzunehmen, termine zumachen etc.pp. Jedenfalls hat der eine den Vertrag wegen seiner Ehefrau nicht gekriegt und der zwei Jahre, weil ich den verdacht hatte, er wolle erstmal zu zwei- in ein kleines Aoppartement- einziehen- und dann vor Ort i Ruhe qwas großes suchen udn mir schnell wieder kündigen.Aber dass die schwarz war, war ech nicht das Thema. Und irgendwie könnten die mich jetzt alle verklagen. Naja, ich bin Juristin genug, u zu wissen, dass es immer die " Aktenlage" und die wirkliche gibt. Und dann muss ich halt schauen, dass die " Aktenlage" immer völlig korrekt ist.
Im übrigen gehe ich davon aus, dass " ordentliche" Mieter scnell was anderes finden und keine Lust zum klagen haben, während die, die das tun, weil sie echt Schwieigkeiten haben, eine Wohnung zu finden,genügend Merkmale aufweisen, wegen denen man sie ablehnen darf.


MAl schauen, wie das in der Praxis wird.


Benedikte

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Re: die Umkehr der Beweislast

Antwort von famisa am 30.01.2005, 17:14 Uhr

ist viell. naiv - aber da du dich gut an deine entscheidungen erinnerst:

warum dokumentierst du nicht kurz (gesprächsnotiz, datum, uhrzeit etc.) warum die bewerber ausscheiden. die gründe, die du bis jetzt genannt hattest, klangen für mich plausibel.

sollte dich dann jem. klagen, kannst du zumindest schlüssig nachvollziehen und mit notizen belegen, warum er die wohnung nicht bekommen hat.

lg

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