Mitglied inaktiv
Hallo, da mir im Baby und Job-Forum bisher niemand geantwortet hat, frage ich mal bei Euch nach ... Mein (Bundes-)Erziehungsgeld läuft am 21.09.2005 nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag bei meinem letzten Arbeitsgeber (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Nun übe ich einen 400 EUR-Job aus. Kann/muss ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite so ca. 10 h pro Woche ... Falls es wichtig ist: Die Kinderbetreuung ist mit 6 h/Tag abgesichert. LG Daniela
Ich war in genau derselben Situation und hab mich arbeitslos gemeldet. Ich bekam Arbeitslosengeld I und mußte jeden Monat meinen Verdienst vom Minijob vorlegen. Bis auf 165 Euro wurde das vom ALG abgezogen. Trotzdem bereue ich es nicht, denn das ALG war nach 9 Monaten zuende, ich bekam kein ALG2 und war froh, noch den Minijob zu haben. Trotz vieler Bewerbungen hatte ich nämlich in den 9 Monaten keine Halbtagsstelle bekommen.
Ich habe meinen 400 euro Job auch gemeldet und wenn ich Glück habe,bekomme ich von denne noch ein bischen Geld dabei Benzinkosten sind sehr hoch.
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