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Geschrieben von Dezemberbaby2012 am 06.03.2020, 9:47 Uhr

Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Hallo ihr Lieben,

ich beschäftige mich gerade mit der Berechnung des Pflegegrades bei ADHS-Kindern. Mich interessiert, ob jemand von euch in „Modul 1“ Punkte „zuerkannt bekommen“ hat.

Da geht es ja eigentlich um die reine Motorik, nicht um den Willen. Nun ist es aber so, dass zumindest mein ADHS-Kind am Tisch kaum gerade sitzen kann, weil er so eine schlechte Körperspannung hat und so zappelig ist. Sich z.B. beim Essen eher herumfläzt, halb auf dem Tisch liegt oder auf dem Stuhl hin- und herwackelt, im Extremfall sogar mal vor Unaufmerksamkeit vom Stuhl fällt.

Oder z.B. das „Fortbewegen innerhalb der Wohnung“. Eigentlich muss ich immer ein Auge auf ihn haben, wenn er in ein anderes Zimmer geht, ob er da was Gefährliches anstellt (z.B. in der Küche mit den Messern herumspielt, im Bad auf den Schrank klettert, anstatt sich die Hände zu waschen). Und auch, dass er sich auf dem Weg in ein anderes Zimmer nicht verletzt (wegen Rennen ausrutscht, gegen Möbel rennt etc.)

Kann man da mit fehlendem Gleichgewichtssinn und Hypermotorik argumentieren? Ich bin mir unsicher, habt ihr da Erfahrungen? Oder fällt das komplette 1. Modul bei unseren Kindern weg? Ich würde mich super freuen, wenn jemand von euch dazu seine Erfahrungen berichten könnte.

Liebe Grüße
Dezemberbaby

 
5 Antworten:

Re: Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Antwort von ohno am 06.03.2020, 13:04 Uhr

Hello!

Modul 1 war bei uns komplett auf 0 gestellt. Da geht's eher um Rollstuhl, Gehilfen, Festhalten beim Treppenlaufen... Das kann er im Grunde ja alleine.

Das mit der Unruhe wird in 3 oder 4 voll bewertet, habe es jetzt nicht im Kopf. Meine im 3. Modul. Meine Tochter hat da 5 Punkte.

Kannst mich gerne per PN anschreiben, falls Du mehr Infos brauchst. Meine Tochter hatte den PG 2 zugesprochen bekommen, meinem Widerspruch wurde stattgegeben und jetzt hat sie den PG 3.

Viele Grüße ohno!

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Re: Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Antwort von ohno am 06.03.2020, 16:24 Uhr

Nochmal ich...

Ich habe soeben unser Widerspruchsgutachten erhalten und durchgelesen. Dort steht zu Modul 1:

Zitat: "Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob das Kind in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen oder zu wechseln und sich fortzubewegen. Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc und nicht die zielgerichtete Fortbewegung. " Zitat Ende

Modul 3 Ziffer 3.1. ist die Unruhe. Die Erklärung bei uns: XY ist umtriebig

Viele Grüße ohno

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Re: Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Antwort von Dezemberbaby2012 am 06.03.2020, 20:19 Uhr

Danke!!
Das heißt ja, dein Widerspruch ist am Ende doch noch durchgekommen, super!

Aber das mit den 0 Punkten bei Modul 1 finde ich schon irgendwie fragwürdig, denn gerade Gleichgewicht/Balance und Bewegungskoordination ist ja etwas, was bei ADHSlern oft nicht gut klappt. Ich muss meinen ständig ermahnen, dass er sich aufrichten und gerade hinsetzen soll, damit er nicht vom Stuhl kippt. Aber das haben die MDKler wahrscheinlich gar nicht auf dem Schirm.

Liebe Grüße
Dezemberbaby

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Re: Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Antwort von ohno am 06.03.2020, 21:59 Uhr

Das kommt sicher darauf an, ob der Gutachter in dem Bereich genug Erfahrung hat. "Meine 2" waren zuständig für Kinder, aber so richtig gut kannten sie sich mM nach mit der Thematik ADHS nicht aus.

Dazu muss man aber auch sagen, dass die Umstellung noch recht frisch ist, seit 2018 und die Tatsache, dass viele Betroffene garnicht gesagt bekommen oder wissen, dass der Mehraufwand mit einem PG finanziell ausgeglichen werden kann, auch dazu führen kann, dass in dem Bereich eben zu wenig Praxiserfahrung vorliegt bei den Gutachtern. Ich hoffe, Du verstehst was ich meine, heute schreibe ich echt wirr...

Ich würde mir mal die Punkte ausrechnen in einem Programm für Kids, ohne Modul 1. Und dann mit Modul 1 und die Punkte vergleichen. Vielleicht wird das ja tatsächlich nicht gewichtet.

Hast Du einen online-Kinderrechner, mit dem Du die Module durchgehen kannst?

Viele Grüße ohno

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Re: Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Antwort von Dezemberbaby2012 am 07.03.2020, 16:21 Uhr

Das ist ein super Tip, das werde ich mal ausprobieren, ich glaube, ich habe mir einen Pflegegradrechner für Kinder abgespeichert.

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