Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit und wieder schwanger. Die Elternzeit werde ich zu Beginn des Mutterschutzes beenden, dann Mutterschutzgeld beziehen und anschließend Elternzeit für Kind Nr 2 nehmen. Ich werde also zwischendurch nicht arbeiten und insgesamt 5-6 Jahre in Elternzeit sein. Verfällt mein Urlaubsanspruch von der Zeit vor Kind 1 (konnte ich wegen Beschäftigungsverbot nicht nehmen) oder bleibt dieser trotz erneuter EZ bestehen? Wenn ich nach den 5-6 Jahren EZ kündige, kann ich dann zum Ende der EZ+Ende des Urlaubsanspruchs kündigen, sodass ich dort noch einige Wochen länger angstellt bin? Dies hätte aufgrund der Krankenversicherung vermutlich in unserer Familiensituation Vorteile. Oder kann der AG darauf bestehen, dass ich zum Ende der EZ kündige und mir den Urlaub auszahlen?
von Travel am 22.09.2022, 21:23