Guten Tag allerseits,
am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen:
1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt beginnen soll? Wäre ja schade um die beiden zusätzlichen Tage, wenn Sie von der Elternzeit "geschluckt" werden.
2. Ich möchte während meiner Elternzeit (Elterngeld Plus) in Teilzeit (40%) weiterarbeiten. Reduziert sich dann mein Urlaubsanspruch für die Elternzeit? Eigentlich darf der Urlaubsanspruch doch nur pro vollem Monat Elternzeit um 1/12 gekürzt werden, oder?
3. Meine Frau und ich werden zum Wiedereinstieg mit dem Partnerschaftsbonus vier Monate lang beide in Teilzeit (60%) arbeiten. Reduziert sich dann auch unser Urlaubsanspruch auf die 60% für die viert Monate?
Ich danke vorab!
von
Hösel
am 17.01.2024, 11:45
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub
Hallo,
1. Das kommt auf die Bedingungen des AG an. Wenn in der jeweiligen Vereinbarung der Sonderurlaub ganz allgemein für die Niederkunft gewährt wird, dann kann er auch noch zeitlich verlagert, also nach der Geburt genommen werden
2.+3. Der AG darf den Urlaub für jeden Monat, den Sie komplett in EZ sind, um 1/12 kürzen. Für die TZ generieren Sie eigenen Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2024
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub
Der Urlaunsanspruch wird nur gekürzt, wenn ihr in den Teilzeitmonaten nicht jeden Tag arbeitet. Wenn du Mo-Fr jeden Tag - als Beispiel - fünf Stunden arbeitest, dann bekommst du den Urlaibsanspruch nicht gekürzt. Wenn du allerdings Mo-Do arbeitest und den Freitag nicht, dann bekommst du ihn für jeden Teilzeitmonat um 1/5 gekürzt.
von
netteKlarinette
am 17.01.2024, 12:11