Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich habe am 07.05.22 Zwillinge entbunden, der ursprünglich errechnete Entbindungstermin wäre der 17.06.22 gewesen. Nun war ich ab 04.02.22 im beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun, wieviel Urlaub mir, wenn ich jetzt ab Dezember wieder auf Minijob Basis beim gleichen Arbeitgeber anfange, zusteht? Ich hatte vorher Vollzeit 28 Tage Urlaub, hatte einen Tag aber 2021 mehr genommen als 28 Tage, also hatte ich 2022 27 Urlaubstage. Im Januar 2022 habe ich zwei Urlaubstage genommen, also sind (wenn ich ohne Schwangerschaft gearbeitet hätte) 25 Tage übrig. Wird der Urlaub jetzt bis zum Mutterschaftsurlaub berechnet? Und gilt das auch trotz Beschäftigungsverbot? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir das ausrechnen könnten, damit ich weiß was ich zu meinem Chef sagen kann, und mir der Urlaub auch gewährt wird. Vielen herzlichen dank, Sandra V.

von Sunnyvarta am 21.11.2023, 15:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie haben nach § 17 BEEG für jeden Monat Urlausansprüche erworben, die Sie nicht komplett in EZ waren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2023



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Wie lange ging denn der verlängerte Mutterschutz der Zwillinge? Du hast Anspruch auf vollen Urlaub für die Monate, in dem du nicht in Elternzeit warst.

von MamaausM2 am 21.11.2023, 16:18



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Danke für deine Antwort. Mutterschutz ging vom 06.05.-09.09.22

von Sunnyvarta am 21.11.2023, 16:51



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Kann dir so niemand sagen, wir wissen nicht an wie vielen tagen du nun arbeiten gehst. Danach berechnet sich der Urlaubsanspruch im Minijob. Im BV und im Mutterschutz hast du VZ-Urlaub angehäuft. Für jeden Monat wo du komplett in EZ daheim bis, kann der AG um 1/12tel kürzen. Ohne gewähr würde ich also sagen, VZ-Urlaub für Januar - September22. Keinen Urlaub für Oktober22 - Nov23. Ab Dez23 dann entsprechend deines Minijobs Urlaubsanspruch. Damit solltest du dir deinen Anspruch ausrechnen können.

von Neverland am 21.11.2023, 17:04



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