Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mutterschutz Mein regulärer Jahresurlaubsanspruch beträgt 30 Tage. Ich habe mich vergangene Woche im Büro erkundigt, wieviel Urlaubstage noch auf meinem „Konto“ stehen. Laut deren Auskunft wären das noch 5 Tage aus dem Kalenderjahr 2022. Nach meiner Recherche habe ich aber auch im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz Urlaubsanspruch. Laut Elterngeld.de müsste dies auch noch für den Dezember gelten, in dem anteilig bereits die Elternzeit begann. Gibt es hier irgend einen Passus, den ich übersehen habe oder stehen mir 30 Tage Urlaub aus 2022 zu?
von Renilein9 am 27.10.2023, 10:42