Hallo Frau Bader, und zwar geht es darum ich bin seit Mitte mai im Beschäftigungsverbot. Und jetzt ist es so das mir mein Arbeitgeber fürs komplette Jahr 12 Tage Urlaub abgezogen hat. Normal hab ich fürs ganze Jahr 31 und jetzt hab ich nur noch 19… jetzt wollte ich mich mal informieren ob er das darf… da ich gelesen hatte im Beschäftigungsverbot darf dir kein Urlaub abgezogen werden.
Liebe Grüße
von
Tiger91
am 13.09.2021, 09:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch
Hallo,
er kann Ihnen nur Urlaub abziehen, wenn Sie in der Zeit tatsächlich Urlaub genommen haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2021
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch
Hallo Frau Bader, ich hatte zwar schon Urlaub genommen gehabt vor meinem Beschäftigungsverbot. In meiner Abrechnung von mai steht auch 31 Tage gesamt 14 genommen. Und jetzt in der Abrechnung von august stand 19 Tage gesamt und 14 genommen.
Also stehen mir trotz dem Verbot meine volle 31 Tage zu?
von
Tiger91
am 13.09.2021, 12:18