Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit. Nun bin ich nach der Elternzeit wieder im Beschäftigungsverbot. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch? Verfällt dieser ?. Herzlichen Dank

von Elly90 am 17.11.2022, 14:35



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Nein, auch in ein Beschäftigungsverbot generieren Sie Urlaubsansprüche. Nur in den Monaten, in denen Sie komplett in Elternzeit sind, kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2022



Antwort auf: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot

In dem Brief vom Chef steht : Zwischen dem 13 und 21.12.2018 (KW 50+51) 60 mit ihnen ausgemachte Stunden gearbeitet haben, die 20 Überstunden wurden daher in KW 52 ausgeglichen und aufgrund der 6 gearbeiteten Tage im Dezember 2018 einen Tag Urlaubsanspruch erhalten haben. Mein Recht als Arbeitgeber, ihnen für jeden Monat Elternzeit den Urlaubsanspruch um 1/12 zu kürzen, habe ich wahrgenommen; am 30.01.2025 starten sie daher mit 0 Überstunden und einem Tag Urlaubsanspruch.

von Elly90 am 17.11.2022, 15:04



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