Hallo Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit und bin mit dem 2. Kind schwanger. Mein Urlaubsanspruch in der Teilzeit (4 Tage Woche) beträgt 24 Tage/Jahr (2 pro Monat). Ich habe bereits meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz Kind 2 beendigen möchte. Demnach gilt ab dem Tag des Mutterschutzes doch wieder mein Vertrag von vor der 1. Schwangerschaft, oder? Dies ist ein normaler Vollzeit Vertrag (5 Tage Woche), d.h. 30 Tage Urlaub/Jahr. Meine Frage: in Vollzeit bekäme ich ja 2,5 Tage/Monat Urlaub. Würde dies bedeuten, dass ich für den kommenden Mutterschutz dann auch 2,5 Tage Urlaub pro angebrochenem Monat Mutterschutz bekomme? Zusätzlich würde ich gerne wissen, wie sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nun berechnet. Dieser müsste sich doch aus meinem Vollzeit Gehalt (von vor der Elternzeit Kind 1?) berechnen, oder? Werden etwaige Tariferhöhungen während der Elternzeit bzw. Entgeltgruppen Erhöhungen berücksichtigt? Ich freue mich über eine Antwort, Danke und Gruß
von Chrija88 am 27.04.2023, 16:06