Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger und würde meine Elternzeit natürlich spätestens zum Mutterschutz beenden. Wäre es denn auch möglich, die Elternzeit schon so zu beenden, dass ich meinen Resturlaub aus diesem, nächsten und den angesparten Urlaub aus dem BV noch in Vollzeit nehmen kann? Das wäre finanziell natürlich deutlich sinnvoller. Kann mein Dienstherr (bin Landesbeamtin) da widersprechen? Vielen Dank im Voraus!
von Sadiie am 17.08.2022, 12:51