Hallo Frau Bader, Meine Situation: ich war vom 17.5. bis 16.10. in Elternzeit ohne Bezüge (inkl 2 Monate MuSchu). Elternzeit gesamt geht vom 17.5.2023 bis 16.5.2025. Ich beginne eine Teilzeittätigkeit IN der Elternzeit am 17.10.23 bis 16.5.2025. Ich bin der Meinung, dass mein AG lediglich für die beiden vollen EZ Monate ohne Bezug den Urlaub kürzen darf (August und September 2023). Dieser möchte auch für Oktober kürzen, mit der Begründung, dass ich für die TZ in EZ ein neues Arbeitsverhältnis beginne und somit nur der Urlaub ab 17.10. gelte (wobei ich während der EZ auch meinen Urlaub von vorher nehmen darf, was der Argumentation widerspricht). Ist das richtig? Wird mir für 3 Monate gekürzt? Der AG meines Mannes macht es so wie ich denke (öffentlicher Dienst). Vielen Dank für Ihre Einschätzung. MfG
von misssilence am 23.09.2023, 18:04