Hallo, Ich habe letztes Jahr mein zweites Kind zur Welt gebracht und hatte in der Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot. Zum Zeitpunkt als das Beschäftigungsverbot (Mitte März) erteilt wurde, hatte ich noch Resturlaub aus dem Vorjahr, welcher Ende März zu nehmen wäre. Ist dieser während des BVs tatsächlich abgelaufen oder kann ich ihn im Anschluss an die Elternzeit nehmen (nach Genehmigung)?
von Abcdefghij am 23.03.2022, 02:34