Liebe Frau Bader, meine Elternzeit neigt sich dem Ende, da ich noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehe, wäre ich gerne wieder zurück gekehrt. Leider aber kann mir mein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle (Firma mit mehr als 15 AN) anbieten. So haben wir uns auf einen evtl. Aufhebungsvertrag geeinigt mit vorausgesetzter Abfindung. Die Frage die sich bei mir nun stellt, wie wird denn so eine Abfindung berechnet? Hätte ich denn noch Anspruch auf Urlaubstage für die Zeit der letzten 6 Jahre Elternzeit? Lieben Dank schon mal für Ihre Mühe. LG
von Malea_Kids am 07.10.2018, 20:30