Guten Tag, Ich bin in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis. Vor der Geburt meines Sohnes am 01.August 2012 war ich ab Februar 7 Wochen krank geschrieben, direkt im Anschluss hat mir die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgescprochen. Mein Mutterschutz ging bis zum 29.09.2016. Seitdem bin ich in Elternzeit. Nun würde ich eigentlich gerne wieder Arbeiten gehen. Wie steht es um meine Urlaubstage, welche mir doch eigentlich aus der Zeit von Krankheit, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz zustehen? Mein Chef meint diese seien aufgrund der Elternzeit verfallen. Stimmt das? Stehen die mir nicht zu?
von Nunimon am 03.08.2018, 15:20