Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe Anfang Februar 2019 ein BV bekommen (Altenpflege) und im Juni meinen Sohn bekommen - Urlaub war schon verplant, den habe ich dann aber im BV nicht mehr genommen.
Elternzeit geht offiziell noch bis Juni 2022.
Steht mir der Urlaub nach Ende der Elternzeit noch zu, oder ist dieser bereits verfallen?
Ich werde in das Unternehmen nicht zurückkehren, sondern ab Anfang nächsten Jahres eine andere Stelle antreten.
Viele Grüße
von
JakobsMutti
am 24.08.2021, 16:14
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus BV nach Elternzeit
Hallo,
Hier hat sich vor einiger Zeit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes geändert. Nicht genommener Urlaub wird wieder gutgeschrieben.
Dies darf nicht verwechselt werden mit der Frage, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn man in einem BV verreist. Dann muss Urlaub genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2021
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus BV nach Elternzeit
Geplanter Urlaub wird auch im BV als genommen gewertet. Du mußt in der Zeit nicht auf Abruf sein, daher Urlaub. Also nicht verfallen, aber verbraucht.
von
KielSprotte
am 25.08.2021, 07:55
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus BV nach Elternzeit
Frau Bader, einige andere hier und ich haben dir links geschickt das der Bundesgerichtshof anders entschieden hat!!!!
von
misses-cat
am 25.08.2021, 10:41
Antwort auf:
Urlaubsanspruch aus BV nach Elternzeit
Ja, diese falsche Behauptung nervt mich auch. Auch ich habe schon des öfteren geschrieben, dass sich das 2017 änderte, aber anscheinend macht es KielSprotte Spaß, den Müttern, die BV hatten, eins reinzuwürgen.
von
Feuerschweifin
am 25.08.2021, 16:42