Hallo Frau Bader,
ich habe jetzt schon so viel zu dem Thema gelesen, aber es gab irgendwie 1000 verschiedene Antworten dazu.
Aktuell bin ich im Mutterschutz (vorher BV).
Gerne würde ich 2,5 Jahre Elternzeit nehmen.
Im 2ten Jahr Geringfügig arbeiten und die letzten 5 Monate ,wo das Elterngeld wegfällt Teilzeit arbeiten.
Für diese Zeit würde ich mir dann gerne einen Ergänzungsvertrag ausstellen lassen.
Wenn ich dann meinen Resturlaub nach der Elternzeit nehme, bleibt dieser so wie vor der Elternzeit als Vollzeiturlaub bestehen?
von
Sunny2025
am 11.03.2022, 10:25
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Hallo,
VZ-Urlaub können Sie in VZ nehmen. Der vorher erworbene Urlaub kann dann bis im Jahr nach Beendigung der EZ genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2022
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Ja. Du erwirbst in der tz neuen Urlaub. Der vz Urlaub bleibt stehen. Du kannst ihn ab Ende ez bis Ende des Folgejahres der Rückkehr aus der ez nehmen
von
mellomania
am 11.03.2022, 10:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Du bekommst aber kein EG für 2 Jahre.
von
Neverland
am 11.03.2022, 16:39
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Du weißt doch nicht ob sie EG plus beantragt hat. Das ginge bis einschl. 22. Lebensmonat
von
mellomania
am 11.03.2022, 17:04
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Nein, weiß ich nicht. Aber ihre Frage lässt vermuten, das sie von 2 Jahren EG ausgeht. Deshalb der Hinweis. ich würde aber auch keine 22 Monate EB beantragen wenn ich erst im 2ten Jahr wieder arbeiten gehe.
von
Neverland
am 11.03.2022, 17:25
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Ich beantragte Elterngeld + und das erste Jahr möchte ich komplett für mein Kind da sein.
von
Sunny2025
am 12.03.2022, 12:38
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Urlaubsanspruch vor Elternzeit
eg gibt es aber nur bis 22. lebensmonat. somit fallen 7 monate EG weg, keine 5
von
mellomania
am 12.03.2022, 13:31
Antwort auf:
Urlaubsanspruch vor Elternzeit
Ja das weiß ich, bei mir sind es sogar nur 21 Monate, da ich 3 Monate Basisgeld beantragen muss. ET wäre der 4.4.4.22. Kaiserschnitt am 24.3.22.
Für diese Zeit lege ich mir Geld zur Seite....aber danke für die Info.
Ist schon alles sehr verwirrend
von
Sunny2025
am 12.03.2022, 13:46