Hallo Frau Bader, im März diesen Jahres gehe ich in Mutterschutz. Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe ich 15 Tage. Ich werde zwei Jahre Elternzeit beantragen und habe vor nach dem ersten Jahr wieder Teilzeit arbeiten zu gehen. Wenn ich nun vor der EZ nur 10 Urlaubstage nehme, kann ich dann frei entscheiden, ob ich die restlichen 5 während der Teilzeitarbeit in Elternzeit nehmen oder erst nach der Elternzeit? Falls während der Elternzeit, werden die Vollzeit-Urlaubstage dann auf die TZ-Tätigkeit umgerechnet? Also werden z. B. aus den 5 Tagen, 10 Tage? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
von tinta am 15.01.2016, 11:40