Urlaubsanspruch während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Frage bzgl. Urlaubsanspruch während der Elternzeit. 1. Kind geboren: 10.10.17 Elternzeit bis 09.10.20 Zwischenzeitlich schwanger während Elternzeit 2. Kind geboren 12.12.19 Elternzeit bis 11.12.21 Leider habe ich es versäumt meine 1. Elternzeit zu beenden und habe quasi den AG Zuschuss für den 2. Mutterschutz nicht bekommen. Ich habe die 2. Elternzeit somit an die 1. angehängt Insgesamt bin ich 4 Jahre in Elternzeit gewesen. Habe im Anschluss meiner Elternzeit zum 11.12.21 gekündigt. Mein AG hat mir den Urlaub während der Elternzeit nicht um 1/12 gekürzt. Stehen mir jetzt 2018,2019,2020,2021 Urlaubstage zu ? Also ingesamt 4 Jahre? Oder nur 2 vom ersten Kind weil ich die 1. elternzeit nicht beendet hatte.

von Two-minis am 17.02.2022, 19:32



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Hallo, bitte die Hinweise lesen. Individuelle Berechnungen kann ich hier nicht durchführen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2022



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

noch nicht! das kann er , wei meiner damals auch, mit der letzten abrechnung zusammen machen. du lässt dir den urlaub ja auszahlen und hast das hoffentlich beantragt? dann wirst du erfahren ob er vom kürzungsrecht gebrauch macht.

von mellomania am 17.02.2022, 19:51



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub auch rückwirkend kürzen. Ist das Arbeitsverhältnis aber erst einmal beendet (weil du bspw. in der Elternzeit gekündigt hast), ist die Kürzung nicht mehr erlaubt und er muss dir den gesamten Urlaub auszahlen. Er muss die Kürzung also nicht innerhalb der Elternzeit erklären, sondern darf sie auch danach rückwirkend anwenden - was er wohl auch sofort tun wird, wenn du ihn auf den Urlaub ansprichst.

von Dojii am 18.02.2022, 08:07



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Wenn Sie nur gekündigt hat und es bisher nicht angefordert hat, das Arbeitsverhältnis beendet is, is rum. Wenn sie es beantragt hat und die letzte Abrechnung noch in Arbeit ist, kann er es darin anwenden und kürzen

von mellomania am 18.02.2022, 08:59



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Das Gerichtsurteil besagt, dass die Ankündigung nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden kann. Ist das Arbeitsverhältnis beendet und die letzte Abrechnung wird NACH Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt, darf der Urlaub nicht mehr gekürzt werden. Die Begründung des Gerichts ist, dass sich der Urlaubsanspruch mit Ende des Arbeitsverhältnisses sofort in eine Urlaubsabgeltung verwandelt und diese darf eben nicht mehr auf Basis der Regelung im BEEG gekürzt werden: "Allerdings wandelt sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit Ende des Arbeitsverhältnisses in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung um. Ab diesem Zeitpunkt stellt er einen reinen Geldanspruch im Vermögen des Arbeitnehmers dar, auf den die Regelung des § 17 BEEG nicht anwendbar ist. Die nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärte Kürzung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG ist demnach unzulässig." BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

von Dojii am 18.02.2022, 09:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Dafür muss sie es in der Kündigung ja aber explizit angefordert haben oder nicht? Jetzt, nachfordern, nach Ende des Vertrages weil nichts ausbezahlt wurde , ist ja auch net möglich oder?

von mellomania am 18.02.2022, 10:03



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Puh, keine Ahnung wie die Verjährung bei solchen Ansprüchen ist.

von Dojii am 18.02.2022, 10:19



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Ich habe zum ende meiner Elternzeit gekündigt. Und die Lohnabrechnung erst ende Dezember bekommen also nach meiner Kündigung. Es gibt sogenannte Verfallfristen im Arbeitsvertrag generell 3 Monate. Das würde doch heissen in meinem Fall ich müsste meinen Urlaub innerhalb der 3 Monate (beginnend mit Kündigung) schriftlich beantragen? Weil wenn ich meinem AG vor meiner Kündigung die Urlaubstage aus der "Elternzeit" mitteile bzw anfordere hat er die Möglichkeit mir das zu kürzen, somit habe ich gewartet bis zu meiner Kündigung. Und jetzt könnte ich doch meinen Resturlaub auszahlen lassen bzw anfordern, indem ich das innerhalb der 3 Monate schriftlich mitteile???

von Two-minis am 18.02.2022, 11:00



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Er kann immer noch kürzen. Da du bisher die Auszahlung ja nicht beantragt hast, kann er jetzt mit Kürzung zahlen. Das hättest du vorher tun sollen...hatte da auch Probleme, und mir wurde dann mit Kürzung nachträglich gezahlt. Das Recht ist ja auf seiner Seite, die Kürzung betreffend

von mellomania am 18.02.2022, 11:22



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Keine Ahnung, woher du nimmst, dass der Arbeitgeber das noch kürzen darf, nur weil die Abrechnung noch nicht erstellt wurde. Das Gerichturteil besagt eindeutig, dass es nur auf das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt. Ist der Vertrag erst einmal beendet, darf der Urlaub nicht mehr nachträglich gekürzt werden - auch nicht durch eine noch anstehende Abrechnung. Sonst könnte das ja jeder Arbeitgeber bewusst hinauszögern, indem er die letzte Abrechnung erst nachträglich erstellt und die Vorschrift, dass die Kürzung vor Ende des Vertrages angekündigt werden muss (!), liefe voll ins Leere. "Nach Ansicht des BAG ist es nicht möglich, Urlaubsabgeltung wegen einer vorangegangenen Elternzeit zu kürzen. Die Urlaubsabgeltung ist demnach kein Surrogat des Urlaubs, sondern ein reiner Geldanspruch. Ist der Abgeltungsanspruch erst einmal entstanden, bildet er einen Teil des Vermögens des Arbeitnehmers, unterscheidet sich in rechtlicher Hinsicht nicht von anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers und kann nachträglich nicht mehr gekürzt werden." Wenn das bei dir so lief hat dein Arbeitgeber dich entweder beschissen oder das Ganze hat vor dem Urteil des BAG stattgefunden.

von Dojii am 18.02.2022, 11:57



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Sie darf aber nachträglich alles fordern? Unlogisch. Der AG hat bisher keine Kenntnis, dass sie das möchte. Hätte sie das bei der Kündigung gefordert, er hätte es nicht gekürzt, ok. Aber so wäre es zu Lasten des AG. Ich habe bei der Kündigung die Auszahlung gefordert. Ist 9 Jahre her jetzt

von mellomania am 18.02.2022, 12:14



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Das Urteil ist von 2015 glaube ich. Bis dahin kamen die Arbeitgeber anscheinend damit durch. Es gibt aber auch Ausschlussfristen, die auch die Urlaubsabgeltung betreffen. Bei ihr sind es anscheinend drei Monate nach Ende des Vertrages. Danach ist der Anspruch weg. Also ja, ich bin der Meinung, der Arbeitgeber muss innerhalb dieser drei Monate den Urlaub voll abgelten und hat seine Chance verpasst, die Kürzung noch rechtzeitig anzumelden.

von Dojii am 18.02.2022, 12:18



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Wenn du bei Kündigung die Auszahlung gefordert hast, der Arbeitgeber dir die Kürzung aber erst nach Ende des Vertrages schriftlich angekündigt hat, hätte er dir nach dem Urteil es BAG die Urlaubsabgeltung nicht kürzen dürfen. Durch faktisches Ende des Arbeitsverhältnisses verwandelt sich der Urlaubsanspruch sofort in einen Anspruch auf (finanzielle) Urlaubsabgeltung und dieser kann nicht durch das BEEG gekürzt werden.

von Dojii am 18.02.2022, 12:22



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Die hat bisher wie ich es verstanden habe aber nix gefordert. Würde sie ja auch erst 2 monatw nach vertragsende machen...Wenn jetzt jeder abwarten kann und damit das Recht des AG aushebeln kann ??

von mellomania am 18.02.2022, 12:25



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Mellomania ... oder das Recht des Arbeitnehmers auf den Urlaubsanspruch / oder einer entsprechenden Entgeltung wird stillschweigend ausgehebelt... Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Urlaub, außer der Arbeitgeber widerspricht diesem. Macht der Arbeitgeber das nicht, hat der Arbeitnehmer doch Anspruch. Warum sollte der Arbeitgeber immer seine Ansprüche (die er doch laut Gesetz hat) immer extra geltend machen, alles vorher mir dem Arbeitgeber abklären, sonst verliert er seine Rechte? Muss man den Arbeitgeber auch jeden Monat extra darauf hinweisen, dass er für die geleistete Arbeit auch Lohn zahlen muss? Oder dass der Arbeitgeber auch Lohn bezahlen muss, auch wenn der Arbeitgeber einen ganzen Monat krank war? Bin ich froh, dass du nicht mein Arbeitgeber bist... Luvi

von luvi am 18.02.2022, 15:14



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Warum sollte der Arbeitnehmer das Recht haben, bewusst auf die Auszahlung des Urlaubs zu verzichten, zu warten, bis letzte Abrechnung kommt, in sich rein grinsen und nun alles fordern dürfen und erhalten, weil AG nach vertragsende nicht mehr kürzen darf??? Der AG kann doch bei der Abrechnung nicht wissen, dass der AN so hinterhältig ist, wenn da vorher nicht geredet wurde? Arbeitnehmer Schutz in allen ehren, aber wenn AG dann so verarscht werden dürfen....

von mellomania am 18.02.2022, 15:51



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Warum wird der Arbeitgeber verarscht? Er weiß, dass der Arbeitgeber Anspruch auf Urlaub bzw. dessen Auszahlung hat, und auch dass er als Arbeitgeber das Recht hat zu kürzen, wenn er dem Arbeitnehmer den Urlaub nicht gewähren möchte. Steht irgendwo, dass der Arbeitgeber um Urlaubsanspruch betteln muss? Ist es zuviel verlangt vom Arbeitgeber die Gewährung von Urlaub in Elternzeit aktiv abzulehnen? Luvi

von luvi am 18.02.2022, 20:38



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Kann der AN das nach vertragsende noch einfordern? Sie hatte es ja vorher nicht gemacht. Warum ? Wenn sie jetzt nach vertragsende darf und das kprzungsrecht aushebeln finde ich es halt ungerecht aus AG Sicht. Es geht mir um das rechtliche. Sie darf, AG net?

von mellomania am 18.02.2022, 21:03



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Wenn sie es vorher mitteilen würde, wäre es zu ihrem Nachteil. Da wäre dann jeder AG blöde der nicht kürzt. AN sind nicht dafür verantwortlich das AG ihre Hausaufgaben nicht machen.

von Bone am 19.02.2022, 17:20



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Ach, heißt bewusst warten, Vertrag vorbei, Endabrechnung da und dann reklamieren, AG hat aber das Recht nicht? Krass dass ihr so denkt. Da wundert mich manchmal nix mehr

von mellomania am 19.02.2022, 18:25



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Ja, sie kann offene Forderungen noch nach Vertragsende einfordern - bis zu drei Monate ab Kündigungseingang, so steht es laut ihrem Text in im Vertrag. Zitat: "Es gibt sogenannte Verfallfristen im Arbeitsvertrag generell 3 Monate. Das würde doch heissen in meinem Fall ich müsste meinen Urlaub innerhalb der 3 Monate (beginnend mit Kündigung) schriftlich beantragen?" Niemand hat hier behauptet, sie könne es unbegrenzt lange nach Vertragsende einfordern, außer dir selbst. Aber solange nichts verfristet ist, kann man es noch einfordern.

von Dojii am 21.02.2022, 09:27



Antwort auf: Urlaubsanspruch während Elternzeit

Der Arbeitgeber hatte den gesamten Arbeitsvertrag (!) Zeit, um den Urlaub zu kürzen - tut er das nicht, ist das sein Verschulden. Keine Ahnung, wie du hier den Arbeitsgeber in Schutz nimmst, der einfach seine Frist verpennt hat. Da war er eben fahrlässig und zahlt jetzt die Zeche.

von Dojii am 21.02.2022, 09:29



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