Guten Tag Frau Bader,
Ich habe vor der Elternzeit in einem Lebensmittel Geschäft (24h/Woche) gearbeitet.
Durch Corona und dem vielen Personen Kontakt wurde ich bereits im März 2020 in den Mutterschutz geschickt.
Mein Baby wurde dann am 24.08.2020 geboren.
Dadurch waren noch 16 Urlaubstage ( laut Lohnabrechnung Oktober 2020) übrig.
Nun habe ich im Mai wieder während der Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber angefangen (450€ ).
Werden die Urlaubstage von vor der Elternzeit jetzt bereits dazu gerechnet oder erst nach dem offiziellen Ende der Elternzeit ( August 2022)?
Gilt der 450€ Job beim selben Arbeitgeber im Prinzip wie ein neuer Vertrag ( ich hab nur eine Vertragserweiterung bekommen)?
- wenn dass als separater Job gilt, habe ich dann für die Elternzeit die ich ja eig. noch habe Urlaubsanspruch?
Vielen Dank für ihre Antwort
Mama1.0
von
Mama1.0
am 08.05.2021, 09:37
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach/ während Elternzeit
Hallo,
Sie haben zwei Unterhaltsansprüche generiert. Den aus der VZ (sollte auch in VZ genommen werden, das geht noch nach der EZ) und den aus der TZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2021
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach/ während Elternzeit
der urlaub aus der vollzeit bleibt stehen. für jeden monat, in dem du nicht vollstsändig! in ez bist, erwirbst du anspruch. also auch für die zeit des bv und mutterschutz. das bleibt solagen stehen, bis zum ende des folgejahres, in dem du aus der ez zurückkehrst. bei 450 euro job kenne ich micht nicht aus ob du da erneut anspruch erwirbst. ABER der AG kann, und wird, für jeden monat der ez den anspruch kürzen. heißt du erwirbst hier keinen anspruch. sondern bist in ez. ist der 450 euro job auf die ez befristet? also endet er automatisch am ende der ez?
von
mellomania
am 08.05.2021, 09:39
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach/ während Elternzeit
Urlaubsanspruch des Minijobbers
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub bemisst sich beim Minijobber, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Damit steht 450-Euro-Arbeitskräften also der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu.
Das wird natürlich runter gerechnet
von
MamaausM
am 08.05.2021, 13:03
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach/ während Elternzeit
Hallo,
erst mal Danke für die schnellen Antworten.
Der 450€ Job endet mit Ende der Elternzeit ab dem Moment arbeite ich wieder ganz normal meine 24Std./Woche
Euch einen schönen Muttertag
von
Mama1.0
am 09.05.2021, 14:10