Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich bis 07.07.2018 in Elternzeit. Ab dem 16.11.2017 werde ich für 3 Tage/Woche (insges. 15 Wochenstunden, 18 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 19.02.2018 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft. Vor der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich an 5 Tagen/Woche in Vollzeit (40 Wochenstunden, 30 Tage Jahresurlaub) gearbeitet. Ich habe gehört, dass mit Beginn des Mutterschutzes am 19.02.2018 die Elternzeit und auch der Teilzeitvertrag endet und fiktiv das Vollzeitarbeitsverhältnis vor der Elternzeit wieder aktiv wird. Was ist mit dem Urlaubsanspruch ab 19.02.2018? Werde ich anteilig in der Zeit während des Beschäftigungsverbotes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt meines 2. Kindes Urlaub erhalten? Und wenn ja, auf welcher Basis - der Vollzeitbeschäftigung oder der Teilzeitbeschäftigung?
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und
freundliche Grüße
Lina
von
Lina2016
am 04.11.2017, 21:16
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch
Hallo,
Sie müssen die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, dann haben Sie aus VZ Urlaubsanspruch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch
Die EZ endet nicht automatisch. Du musst diese aktiv beenden zum Tag vorm neuen Mutterschutz, dass du dann Mutterschaftsgeld auf Vollzeitbasis bekommst.
Der Urlaubanspruch im Mutterschutz (wenn du die laufende EZ beendet hast) ist dann Vollzeit.
von
malini
am 04.11.2017, 21:31
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch
Ach so - lass dir auch die restliche Elternzeit vom 1. Kind auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Weißt ja nie, ob du die Zeit mich mal nehmen willst!
von
malini
am 04.11.2017, 21:32
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch
Hallo Malini,
ja, richtig, ich muss die Elternzeit aktiv beenden. Vielen Dank für deine Nachricht und Grüße
von
Lina2016
am 04.11.2017, 21:36
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft Teilzeit während Elternzeit - Urlaubsanspruch
Hallo Lina2016,
konntest du damals dann den Urlaub aus der Vollzeitbeschäftigung dann vorher in deiner Teilzeit in Elternzeit nehmen?
LG
von
Hedi84
am 27.09.2018, 09:01