Guten Tag! Ich befinde mich momentan im 2. Elternzeitjahr (aktuelle Elternzeit würde regulär Ende 2019 enden) und bin seit Beginn des 2. Elternzeitjahres bei meinem AG geringfügig beschäftigt (sonst unbefristete TZ Kraft). In den ersten Monaten lag ich immer bei unter 450 Euro monatlich (konkrete Arbeitszeit je nachdem wieviel Bedarf an dem einen Tag in der Woche ist) und nun bin ich diesen Monat erstmalig auf die vollen 450 Euro gekommen. Das könnte in den kommenden Monaten u.U. auch wieder so sein. Nun wünschen wir uns aber sehr bald noch ein Geschwisterchen, was wahrscheinlich noch vor Ablauf des 3. Elternzeitjahres zur Welt kommen wird. Mir ist bekannt, dass ich in so einem Fall dann die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden kann, um wieder das Mutterschutzgeld + AG Anteil zu erhalten. Ich werde dann bereits vier Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist meine aktuelle Aushilfstätigkeit wieder beenden. Erhalte ich dann wieder das gleiche Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind, da sich ja das Mutterschutzgeld aus dem Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist berechne? Ich wäre ja dann in diesen drei Monaten wieder ohne jegliches Einkommen in der Elternzeit? LG
von Mera87 am 28.03.2018, 09:43