Hallo Frau Bader,
Ich habe für Kind 1 dreijährige Elternzeit bis Anfang Oktober 2020 beantragt und beziehe Elterngeld auf zwei Jahren. Aller Voraussicht nach wird Kind 2 im Dezember 2018 - während der Elternzeit von Kind 1 - geboren. Muß ich die Elternzeit für Kind 2 erneut beantragen? Oder kann ich die vollen 3 Jahre Elternzeit von Kind 1 bis anfang 2020 zu Ende nehmen, und dann erst neue Elternzeit für Kind 2 beantragen?
Habe ich Anspruch auf Elterngeld für das 2. Kind? Welches Einkommen wird hier zugrunde gelegt, da ich vor der Geburt des 2. Kindes ja nicht beschäftigt war? Wie wird es berechnet?
Bekomme ich von meinen AG erneut den Zuschuss von Mutterschaftsgeld? Oder nur die 13€ pro Tag von der KK?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
von
mary895
am 15.04.2018, 17:42
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Hallo,
Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste EZ und erhalten das volle MG.
Zu diesem /eitpunkt sollte auch das EG voll ausgezahlt sein, sosnt wird es gekürzt.
Wenn ich es richtig verstehe, ist K1 Okt 2017 geboren und Et für K2 Dez 2018. Dann bekommen Sie das volle EG wie bei K1 zzgl. dem Geschwisterbonus
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
um das volle mutterschaftsgeld zu erhalten, musst du die laufende elternzeit von kind 1 auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. wenn du für das kind 2 keine elternzeit beantragst und elternzeit kind 1 laufen lässt, verschenkst du elternzeit. da du die elternzeit von kind 1 beendetst, hast du keine !!!!!!!!!! elternzeit, wenn du keine neue für kind 2 beantragst nach der geburt. aufpassen, nicht dass du einfach nichr arbeiten kommst. dann droht kündigung. den rest von elternzeit 1 bekommst du zurückgespielt und kannst ihn später nehmen
von
mellomania
am 15.04.2018, 20:14