Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, am 10.4.20 endet meine Elternzeit nach 25 Monaten. Daher habe ich Anfang Januar einen Antrag auf Teilzeit gestellt, um die 3 Monatsfrist einzuhalten. Mein AG (kleiner Betrieb unter 15 Mitarbeitern) meinte, wir finden eine Lösung, überlegt sich meinen Vorschlag und meldet sich bei mir. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Mittlerweile bin ich wieder schwanger und werde, wie schon in meiner 1. Schwangerschaft, ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, ab dem Zeitpunkt, wo ich wieder arbeiten müsste. Bisher habe ich meinen AG noch nicht informiert, da heute der erste Termin beim Frauenarzt war. Wie verhalte ich mich nun richtig? Falls etwas schief geht, bin ich ja auf die Teilzeitstelle angewiesen. Und wie hoch ist dann mein "Verdienst" im Beschäftigungsverbot bzw wonach wird dieser berechnet. Nach meinen Gehalt vor der Schwangerschaft oder nach der Teilzeitstelle, die ja noch nicht vereinbart wurde. Vielen Dank.

von Maria1984 am 06.03.2020, 14:35



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Hallo, ein Anspruch auf TZ besteht nach § 15 BEEG nicht, da der AG weniger als 15 An beschäftigt. Deshalb gilt die Antwortsfrist auch nicht. Sie müssen sich jetzt überlegen, wie viele Stunden Sie dem AG tatsächöich zur vefrügung stehen, da er Sie umsetzen kann, statt ein BV zu geben. Wenn Sie jtzt, um mehr Mutterschaftslohn zu bekommen, in VZ zurück gehen, kann der Schuß also gewaltig nach hinten gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2020



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

du erhälst im beschäftigungsverbot das, was du ohne erhalten würdest. also das was vereinbart ist und so wie du eben arbeiten könntest, wenn du keines hättest. hast du deinen vollzeitvertrag dauerhaft auf teilzeit geändert? wenn ja, erhälst du im mutterschutz teilzeitgehalt weiter. wenn nicht, also wenn es eine teilzeit während einer elternzeit sein soll (da hättest du aber die elternzeit verlängern müssen, was jetzt auf Grund der frist leider zu spät ist) bekommst du im mutterschutz vollzeitgehalt wenn du die elternzeti dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet hättest. die frist für die elternzeitverlängerung sind 7 monate. dein AG hätte gar nicht zustimmen müssen. aber heute ist der 6.3. und am 11. 4 musst du arbeiten. daher besteht diese option eigentlich nicht mit der verlängerung. außer der AG stimmt der verlängerung zu, dann kannst du diese , wenn sie NAHTLOS drangehängt wird eben beenden für den mutterschutz. besteht der AG aber auf die 7 wochen und die elternzeit beginn dann erst in 7 wochen (nach dem 11.4) hat dies keinen effekt mehr.

von mellomania am 06.03.2020, 15:40



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Die ez endet am 10.04.20 Nach 25 Monaten Die AP hat beim ag beantragt, nach ez nur Teilzeit arbeiten zu wollen und nun rührt sich der AG aber nicht

Mitglied inaktiv - 06.03.2020, 15:45



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Der AG hat eine gewisse Zeit in der er der TZ widersprechen muss. Hat er das nicht, gilt diese als genehmigt.

von Felica am 06.03.2020, 16:32



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

ja, das habe ich gelesen. der rest war reine information. entschuldigt bitte

von mellomania am 06.03.2020, 16:48



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

daher beantwortete ich. denn die elternzeit endet vor der geburt und vor dem mutterschutz. :-) daher passt es nicht.

von mellomania am 06.03.2020, 16:49



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Die Überschrift passt bei der AP nicht zum Inhalt der Frage.... Sie ist jetzt zwar schwanger während der EZ und muss ja nacg dem 10.04 wieder arbeiten. Also muss die Arbeitszeit geklärt werden, damit ein mögliches BV folgen könnte. Nur in diesem Umfang kann es ja nur gelten.

Mitglied inaktiv - 06.03.2020, 17:11



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Das Problem ist ja, dass noch keine Teilzeit vereinbart wurde. Ich habe es beantragt, aber mein Chef hat es weder bewilligt noch abgelehnt. Da es ein kleiner Betrieb unter 15 Mitarbeitern ist, kann er Teilzeit auch ablehnen. Richtig ist, dass seine Frist wegen eines Widerspruchs am 11.3 endet. Aber es gibt deswegen ja noch keinen neuen Vertrag oder eine Ergänzung. Darum meine Frage: gilt dann noch mein Vollzeitvertrag? Fakt ist, dass mein Chef mich am liebsten los haben möchte. Er hat jetzt Ersatz für mich und braucht mich nicht mehr. Hat er mir so auch schon gesagt. Wenn mir im Beschäftigungsverbot dann nur das Teilzeitgehalt zusteht, ist es so. Sollte mir aber, durch seinen Fehler, das Vollzeitgehalt zustehen, werde ich nicht darauf verzichten. Theoretisch könnte ich Vollzeit stemmen, will es aber nicht. Und zur Info: die Frist zur Verlängerung der Elternzeit beträgt 7 Wochen, nicht 7 Monate.

von Maria1984 am 07.03.2020, 12:49



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Und es geht nicht um die Mutterschutzzeiten vor der Geburt, sondern um ein Beschäftigungsverbot. Das ist ein Unterschied!

von Maria1984 am 07.03.2020, 12:51



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Wenn der AG einer Teilzeit nicht zustimmt. Einfach loswerden kann er dich nicht. Problem, bzw ich ahne worauf du anspielst, ein BV kann nur in dem Umfang erfolgen, die du auch arbeiten kannst. Sind deine Kinder Vollzeit betreut (geht auch Familie, kita, Tages Mutter) gibt es Lohn für Vollzeit. Kannst du nur 20 h dann eben nur diesen Lohn

Mitglied inaktiv - 07.03.2020, 13:27



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Durch die erneute Schwangerschaft kann er mir momentan nicht kündigen, ja. Aber wäre ich nicht schwanger, geht das ohne Grund, wegen der wenigen Mitarbeitern. Ich könnte so arbeiten, wie ursprünglich vereinbart. Hatte nur 34 Stunde gearbeitet. Mein Mann hat eine 4 Tage Woche und meine Eltern sind im Haus + Kitaanmeldung läuft schon. Nur eigentlich möchte ich es nicht. Hab ihm aber gegenüber schonmal geäußert, zur Not wieder voll zu arbeiten, damit ich eben Anspruch auf meinen alten bzw gleichwertigen Job habe. Er ist nämlich auch der Meinung, ich muss mit einem Job zufrieden sein, der unter meiner Qualifikation liegt.

von Maria1984 am 07.03.2020, 14:28



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

deine elternzeit endet doch im april. was meinst du mit 7 monaten? wenn du die ez verlängern wolltest, hast du eine frist von 7 wochen. aber das ist zu spät, wenn du direkt anschließen wolltest. daher die frage hast du antrag auf tz gestellt ohne elternzeit, also änderung des vertrags? oder eben IN elternzeit,die dujetzt aber nicht mehr verlängern kannst?

von mellomania am 07.03.2020, 15:11



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Die 7 Monate zur Verlängerung der ez hast du mal oben geschrieben ... Irgendwie Blick ich nicht mehr Die AP will mur teilzeit arbeiten könnte zur Not aber ihren 34 h Vertrag erfüllen. AG hat sich noch nicht geäussert möchte sie aber gerne loswerden.

Mitglied inaktiv - 07.03.2020, 15:25



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Ich hab nie was davon geschrieben, dass ich meine EZ verlängern will. Das hast du wohl nur so interpretiert. Ich hab nur deine Aussage korrigiert, da man die Verlängerung der EZ nicht 7 Monate, sondern 7 Wochen vorher beantragen muss. Was aber in meinem Fall keine Rolle spielt.

von Maria1984 am 07.03.2020, 17:18



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Ich weiß jetzt nicht, wie ich es noch anderst ausdrücken soll. Meine EZ endet am 11.4. Danach möchte ich wieder in TZ arbeiten. Hab den Antrag fristgerecht gestellt (schriftlich). Chef hat es zur Kenntnis genommen und wollte es sich überlegen. Hab bis heute keine Reaktion auf meine Antrag bekommen. Nun bin ich frisch schwanger und bekomme, wie in der 1. Schwangerschaft ein individuelles Beschäftigungsverbot, sobald ich wieder arbeiten muss, also ab dem 11.4. Und möchte jetzt wissen, von was mein Ersatzlohn berechnet wird. Von meine 34 Stunden oder von den beantragten 20 Stunden. Aktuell gibt es einen AV mit 34 Stunden. Icht könnte auch 34 Stunden arbeiten, wenn ich nicht schwanger wäre.

von Maria1984 am 07.03.2020, 17:25



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Wenn dein chef der Änderung NICHT zustimmt, musst du die 34 h arbeiten und bekommst ab Tag 1 nach EZ dafür den Lohn.

Mitglied inaktiv - 07.03.2020, 17:30



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Seine Frist, um den Antrag abzulehen, endet am 11.3. Das wäre dann ja eine stille Zusage (ich vermute, dass ist ihm nicht bewusst, er kennt sich mit sowas nicht aus). Zählt dann trotzdem mein 34h Vertrag, weil ja eben noch nichts anderes vereinbart wurde. Das ist eben mein grundlegendes Problem.

von Maria1984 am 07.03.2020, 17:36



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

du schriebst in der überschrift WÄHREND der elternzeit. daher hatte ich geschrieben, was du machen solltest bzw könntest. die 7 monate waren natürlich ein versehen. 7 wochen sind es.

von mellomania am 07.03.2020, 17:43



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

warum du vollzeit arbeiten könntest! aber deinen vertrag auf teilzeit dauerhaft ändern wolltest. du hättest di option ja gehabt die tz IN der ez zu arbeiten und später dann vz zu arbeiten. ist keineswegs böse gemeint, ich hatte es nur nicht verstanden..

von mellomania am 07.03.2020, 17:52



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Wie und wann ich wieviel arbeiten kann oder möchte ist ja meine private Entscheidung und tut hier nichts zu Sache.

von Maria1984 am 07.03.2020, 18:20



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

verwirrt aber. weil deine überschrift einfach NICHT passt. daher fragte ich freundlich nach. muss man nicht zickig antworten, oder? DU fragst und mehrere haben es nicht gleich verstanden. oder? naja, hast deine antwort ja.

von mellomania am 07.03.2020, 20:58



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Ich bin während meiner Elternzeit wieder schwanger geworden. Was passt daran nicht? Und ich finde eher, dass deine Antworten hier für Verwirrung gesorgt haben. War ja lieb von die gemeint, aber ich kann ja die Situation, wie sie ist nicht mehr ändern. Deswegen bringt mir eine Antwort "was wäre wenn" nichts. Die anderen haben doch verstanden, um was es mir ging.

von Maria1984 am 08.03.2020, 08:06



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

vielemals, dass ich die einzige war, die nachgefragt hat und nicht versteht, warum man seinen vollzeitvertrag bewusst in tz ändern wenn man aber vz arbeiten könnte. sorry, dass ich mit dich mit meinen antworten verwirrt habe. alle andren haben es ja von anfang an richtig verstanden. du hast deine antwort erhalten.

von mellomania am 08.03.2020, 08:13



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Die Frage ist, bist Du an die 20 Stunden noch gebunden. Zustimmung des AG erfolgte noch nicht. Details wurden nicht besprochen. Ich würde das Geld für 34 Stunden einstecken. Du sagst Betreuung hast Du im Zweifel abgedeckt. Weder der AG noch Du kannst irgendwas nachweisen. Neuen Vertrag über 20 Stunden gibt es aktuell nicht. Jetzt bist Du schwanger. Mit dem BV scheinst Du Dir sicher und man hofft doch auch, dass mit der Schwangerschaft alles gut geht. Ich persönlich würde es riskieren. Es hat noch keine Einigung stattgefunden, Du darfst daher den Antrag zurück ziehen. Sagt der AG ja, ist es rechtlich theoretisch nicht mehr möglich zu widerrufen. BG

von HeyDu! am 08.03.2020, 08:27



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da ich kein berufsbedingtes, sondern ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, spielt hier die Tätigkeit an sich keine Rolle. Das Verbot wird auch meine Frauenärztin aussprechen und nicht der AG.

von Maria1984 am 09.03.2020, 12:54



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