Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich habe für Kind 1 dreijährige Elternzeit bis Anfang Oktober 2020 beantragt und beziehe Elterngeld auf zwei Jahren. Aller Voraussicht nach wird Kind 2 im Juni 2019 - während der Elternzeit von Kind 1 - geboren. Muß ich die Elternzeit für Kind 2 erneut beantragen? Oder kann ich die vollen 3 Jahre Elternzeit von Kind 1 bis Oktober 2020 zu Ende nehmen, und dann erst neue Elternzeit für Kind 2 beantragen? Habe ich Anspruch auf Elterngeld für das 2. Kind? Welches Einkommen wird hier zugrunde gelegt, da ich vor der Geburt des 2. Kindes ja nicht beschäftigt war? Wie wird es berechnet? Bekomme ich von meinen AG erneut den Zuschuss von Mutterschaftsgeld? Oder nur die 13€ pro Tag von der KK? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

von Marygra89 am 21.10.2018, 17:14



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2018



Antwort auf: Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

Das wäre dumm, also die EZ nicht zu beenden. Damit verschenkst du EZ und Geld. Zuschuss vom AG bekommst du eben nur wenn du dich nicht in EZ befindest. Den in der EZ ruht dein Vertrag, er ist dir zu nichts verpflichtet. Also auf jeden Fall die laufende EZ vom ersten Kind zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es den Teil von der KK und vom AG. Den teil der EZ vom ersten Kind den du nicht nehmen konntest, kannst du dann später dran hängen. Kannst du nutzen bis das Kind 8 Jahre wird. Für Kind2 nimmst du dann einfach ganz normal wieder EZ und beziehst auch für dieses EG. Am besten wäre es für Kind 2 dann 2 Jahre zu melden, dann den Rest vom ersten Kind dran zu hängen und dann das 3te Jahr vom zweiten. So verschenkst du keine EZ. EG wird sich danach berechnen was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug an Einkommen hattest, wobei in deinem Falle 14 Monate ausgeklammert werden für das EG. was zum zweiten finanziellen Aspekt führt, du solltest das EG Plus nachträglich dir ab dem 15ten Monat auszahlen lassen. oder spätestens aus dem EG-Bezug heraus sein wenn du in den neuen Mutterschutz gehst. Sonst werden die Gelder mit einander verrechnet. da auch nicht mehr wie 14 Monate ausgeklammert werden können, bringt es darüber hinaus in deinem Falle keinen Mehrwert. Solltest du innerhalb der EZ nicht arbeiten, wirst du also einige Monate haben die mit 0 € in die Berechnung für das zweite EG fließen, diese werden es etwas mindern. Kind1 müsste ja dann Anfang 2017 geboren worden sein, sprich etwa ab Januar je nach genauen Datum wirst du Nullrunden haben. Dafür gibt es aber auch noch Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 Jahre alt wird - rechne da genau, denn der Bonus endet unabhängig davon wie lange es noch EG gibt. Nicht das du einen Teil wegen erneuter Splittung verschenkst. Hoffe das habt erst einmal einpaar Fragezeichen entfernt.

von Felica am 21.10.2018, 18:11



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