Hallo,
ich hätte nochmals eine Frage.
Meine jetzige Elternzeit geht bis 11.5.15. Was ist, wenn ich noch während der Elternzeit, sprich vor dem 11.5.15 erneut Schwanger werde? Was bekomme ich dann für ein Gehalt bis/ vor dem Mutterschutz des 2. Kindes? Wie wird dieses berechnet?
Vielen Dank!
Lg
von
Mai-Mami
am 22.01.2015, 19:08
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Hallo,
wenn Sie nicht arbeiten, bekommen Sie vor dem Mutterschutz keinen Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2015
Antwort auf:
Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Gehalt bekommst Du doch nur, wenn Du auch arbeiten gehst.
von
Andrea6
am 22.01.2015, 19:51
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Sprich, dann bekomme ich nur das Betreuungsgeld von 150€ wenn ich mein Kind selbst betreue?
von
Mai-Mami
am 22.01.2015, 20:05
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Ja. Was hattest Du denn für andere Gelder im Sinn?
Und was hat das mit einer ev. neuen Schwangerschaft zu tun?
von
Andrea6
am 22.01.2015, 20:09
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Ab 11. Mai dann das was Du dann auch arbeitest. Deine Elternzeit ist dann ja vorbei.
von
Sternenschnuppe
am 22.01.2015, 20:13
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Ich möchte mich nur darüber informieren. Es ist ein weiteres Kind in naher Zukunft geplant.
von
Mai-Mami
am 22.01.2015, 21:29
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Aber Du willst wissen was ist, wenn Du bis Mai schwanger bist ?
Alles klar :-)
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2015, 13:19
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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit
Genau 😉
von
Mai-Mami
am 25.01.2015, 08:30