Guten Tag,
obwohl es hier sehr viele Einträge zu dem Thema gibt, konnte ich leider keine passende Antwort finden.
Der Urlaubsanspruch wird ja pro vollem Kalendarmonat um 1/12 gekürzt, was ist wenn ich vom Tag der Geburt meines Kindes (5. des Kalendarmonats) 4 Wochenelternzeit nehme, dann einen Tag Urlaub und dann weitere 4 Wochen Elternzeit. Würde ich dann damit die 1/12 Kürzung der Urlaubszeit umgehen?
Vielen Dank im Voraus.
von
vaterinelternzeit
am 13.04.2023, 15:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit
Hallo,
das Problem ist, dass Sie die EG-Monate in Lebensmonaten nehmen müssen. Und zwar mind 2.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2023
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit
Ja
Aber berücksichtige die Auswirkungen auf das Elterngeld!
von
SumSum076
am 13.04.2023, 15:31
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit
Dann bekommst du für beide Monate kein elterngeld da du Lebensmonate nehmen musst um elterngeld zu bekommen, wenigstens 2
von
misses-cat
am 13.04.2023, 16:51
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit
Hallo,
ja für VOLLE Monate, also Kalendermonate. Für angebrochene normalerweise nicht. Daher kannst du EZ z. B. an einem 2. beginnen lassen.
Wurde dein Kind an einem 1. geboren? Nimmst du EZ zusammen mit EG oder nur EZ?
von
sneram
am 13.04.2023, 22:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch Elternzeit
Hallo,
Dein Urlaubsanspruch bleibt auch erhalten, wenn du die 2 Monate Elternzeit nicht zusammenhängend nimmst, sondern getrennt. Also zum Beispiel Elternzeit im 3. Lebensmonat und im 5.
Das funktioniert allerdings nicht, wenn das Kind an einem 1. des Monats geboren ist.
Da Elterngeld nach Lebensmonaten gezahlt wird, und Einkommen angerechnet wird, würde ich das mit dem Urlaub für einen Tag nicht machen.
LG luvi
von
luvi
am 14.04.2023, 07:10