Guten Tag Frau Bader, am 03.10.2015 ist unsere Tochter geboren. In der Schwangerschaft war meine Frau als OP-Schwester im Beschäftigungsverbot. Sie hat in der Zeit das volle Gehalt inkl. Dienstzulagen bekommen. Seit dem 03.10.2016 wäre meine Frau wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten. Sie ist jetzt jedoch erneut schwanger, so dass das Beschäftigungsverbot wieder erteilt wurde. Sie hat nun bereits einmal Ersatzleistungen des Gehaltes auf Basis des Grundgehalts bekommen. Der Arbeitgeber sagte jetzt, dass ihr die Schichtzulagen nicht mehr zustehen würden. Ist das korrekt? Ich bin der Meinung, man dürfte die Angestellten bei BV nicht schlechter stellen als bei normaler Arbeitstätigkeit.
von Timo Brumund am 13.11.2016, 12:57