Hallo, ich habe aktuell folgende Situation.
Ich befinde mich bis zum 31.07 noch in einem Ausbildungsverhältnis. Ab dem 01.08. werde ich vom Arbeitgeber übernommen und habe einen unbefristeten Vertrag und natürlich mehr Gehalt.
Nun ist meine Frage: Sollte ich jetzt aufgrund einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen, im Juli oder August mit welcher Lohnfortzahlung kann ich für diese Zeit rechnen? Bekomme ich dann weiterhin mein Ausbildungsgehalt, da das ja das letzte Gehalt der vorigen 3 Monate ist. Oder zählt dann ab August das Gehalt des neuen Vertrages da die Ausbildung ja zuende ist. Relevant ist dies ja auch für das Elterngeld.
Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen
von
Dchuli
am 21.06.2022, 19:03
Antwort auf:
Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot
Hallo,
Frage ist doch unten beantwortet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2022
Antwort auf:
Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot
Im BV bekommt man das was man auch ohne Schwangerschaft bekommen würde. Also Dein Gehalt nach Übernahme
von
Suomi
am 21.06.2022, 19:21
Antwort auf:
Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot
Die Frage hast du doch gestern schon einmal gestellt?!
von
KielSprotte
am 21.06.2022, 19:26
Antwort auf:
Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot
Ja, kann sie aber nicht mehr finden. Weiß auch nicht warum.
von
Dchuli
am 21.06.2022, 19:57
Antwort auf:
Berechnung Gehalt im Beschäftigungsverbot
Der steht genau 4 unter diesem
Mitglied inaktiv - 21.06.2022, 19:58