Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann?
Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung einfach erhöht (31,50/h) und mein Hauptjob zahlt eine "Pauschale" (glatt 500€ als Zuschläge) Kann das alles so stimmen?
von
ninaaahamburg
am 29.02.2024, 17:46
Antwort auf:
Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot Krankenschwester
Hallo,
bei einem Steuerberater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2024
Antwort auf:
Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot Krankenschwester
Hallo,
Du bist ja Krankenschwester und erhältst normalerweise Schichtzulagen, für Nachtarbeit, Wochenende usw.
Vielleicht liegt das im BV niedrigere Gehalt auch daran, dass im BV diese Zulagen versteuert werden müssen.
Das ist aber andererseits für das Elterngeld besser, da für die Berechnung nur das zu versteuernde Einkommen genommen wird.
Im Minijob erhältst du nun mehr Geld als vorher? Hättest du auch ohne BV eine Gehaltserhöhung bekommen?
Jetzt habe ich noch mal nachgelesen. Dein Problem ist das Brutto-Gehalt. Mir hat im BV die Krankenkasse weitergeholfen, als mein Arbeitgeber falsch ausgezahlt hat.
Eigentlich müsste dein Gehalt im BV auch jeden Monat gleich sein.
LG luvi
von
luvi
am 01.03.2024, 08:19