Liebe Frau Bader, ich bin in der 19. SSW, seit dem 6.9. bin ich im Beschäftigungsverbot, da ich im Krankenhaus arbeite. Ich habe gelesen, dass das Gehalt im Beschäftigungsverbot sich am Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen /3 Monate bemisst. Ab welchem Monat werden die 3 Monate gerechnet. Fließen da auch die Dienstzulagen aus dieser Zeit mit ein? Und werden während der Dauer des Beschäftigungsverbots auch Rentenzahlungen geleistet? Vielen Dank und viele Grüße Johanna
von Johanna0407 am 20.09.2021, 13:15