Hallo,
ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten.
Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt.
Bei Krankheit oder Urlaub fallen diese Zuschläge komplett weg.
Wie wäre das im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz? Bei uns kommt man mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort ins Beschäftigungsverbot, da ich alleine mit intensivpflichtigen Kindern arbeite.
Ist dort die Grundlage zur Berechnung dann das Gehalt der letzten drei Monate mit Zuschlägen oder nur das Grundgehalt?
Im Tarifvertrag habe ich darüber nichts finden können.
Vielen Dank im Voraus!
von
Zernovozka
am 17.05.2024, 17:49
Antwort auf:
Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge
Hallo,
Grundlage ist der Lohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Dazu zählen dann auch die Zuschläge. Während des Beschäftigungsverbotes müssen diese jedoch versteuert werden. Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2024
Antwort auf:
Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge
Hallo und Glückwunsch.
Die drei Monate vor Schwangerschaft mit Zuschlägen. Diese jedoch im BV versteuert.
von
Sternenschnuppe
am 17.05.2024, 18:42
Antwort auf:
Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge
Danke :-)
Auch, wenn die Zuschläge während der normalen Arbeit bei Krankheit und Urlaub komplett wegfallen? Ich kannte es früher eben auch so, dass die Zuschläge bei Krankheit auch gezahlt werden, allerdings versteuert. Und hier fallen sie wirklich komplett weg, deshalb bin ich mir so unsicher beim BV. Man findet genau zu diesem Fall auch nicht viel.
von
Zernovozka
am 18.05.2024, 12:36
Antwort auf:
Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge
Dein Arbeitgeber scheint generell nicht legal zu handeln.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sonn-und-feiertagszuschlaege-auch-bei-krankheit_168122.html
Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, da ist ja von Vorsatz auszugehen.
Arbeitsrecht haben wir in der Rechtschutzversicherung drin, vielleicht habt ihr sowas auch.
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2024, 01:15