Hallo,
ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann nach der Elternzeit genommen werden. Mein AG (öffentliche Behörde) hat mir geraten den Resturlaub zwischen Mutterschutz nach ET und Elternzeit noch in 2024 zu nehmen oder halt noch vor Mutterschutz, sodass die Einarbeitung meines Vertreter nicht gewährt werden kann. Mein AG verweist auf das BEEG und meint, das des Resturlaub aus 2023 ansonsten verfällt - ist das so? Was soll ich nun mit meinem Resturlaub machen? Was habe ich für Möglichkeiten?
von
Amiga2009
am 18.05.2024, 19:26
Antwort auf:
Resturlaubstage aus 2023 - Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Hallo,
die Frage ist, ob Sie den Urlaub hätten nehmen können. Ich wurde deshalb schlichtweg den Urlaub schriftlich vor Beginn des Mutterschutzes beantragen, dann muss er sehen, wer den Nachfolger einarbeitet. Er kann Ihnen dann schriftlich bestätigen, dass Sie den Urlaub noch nach der Elternzeit nehmen können.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2024
Antwort auf:
Resturlaubstage aus 2023 - Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Das klappt selten so. Du müsstest genau so Urlaub nehmen, das du die Zwischenzeit zwischen Mutterschutz und dem passgenauen beginn vom nächsten Lebensmonat Urlaub nimmst. Den EG kannst du nur nach ganzen Lebensmonaten nehmen. Gehen wir mal davon aus, dein Kind kommt pünktlich am ET - was alleine bereits extrem unwahrscheinlich ist, dann würde dein Mutterschutz am 26.07. beginnen - mit ET - und am 18.09.24 enden. Der nächste Lebensmonat würde dann am 26.09 beginnen. Wären also nur wenige Tage. Du müsstest auf einen weiteren Lebensmonat auf EG verzichten um stattdessen Urlaub zu nehmen. der müsste dann bis zum 25.10 gehen, weil am 26.10 wäre der nächste Lebensmonat. Fraglich ob das wirklich so genau aufgeht. Klar kannst du, um wenige Tage zu überbrücken, auch EZ ohne EG nehmen. Aber, dir wird für den Mutterschutz bereits 2 Monate verrechnet. Und Basis-EG kannst du längstens bis zum 14ten Lebensmonat nehmen. Auch dann wenn der EG-Bezug zwischenzeitlich pausiert. Kommt das Kind nicht am ET, verschiebt sich alles. Theoretisch könnte es ja auch noch eine Frühgeburt werden - dann hättest du verlängerten Mutterschutz. Oder das mKind kommt nach ET und der Mutterschutz vor Geburt verlängert sich entsprechend.
Wenn dein AG dir nicht ermöglichen kann, das du den Urlaub bis zum Mutterschutz nimmst, darf dieser auch nicht verfallen. Er kann allerdings argumentieren, das du ihn hättest lange in 2023 nehmen müssen. Du müsstest dann nachweisen, das es bereits 2023 nicht möglich war.
Anlernen von der Vertretung darf dagegen keine Rolle spielen, das ist das Problem vom AG. Du könntest ja jetzt auch krank werden und würdest nicht wiederkommen. Dann müsste er auch eine Lösung finden.
Davon ab, was machst du wenn der AG dann nichts mehr davon weiß das du nach dem Mutterschutz in den Urlaub gehen willst? Anspruch hast du da nämlich nicht drauf. Vielleicht ist die Vertretung ja bereits wieder weg und ist kein ersatz gefunden oder sonst was. Dann hast du ein Neugeborenes, keine EZ, musst arbeiten und der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach Geburt.
Ich täte es nicht machen. Aber ich weiß auch noch zu gut, wie "lustig" es ist hochschwanger dann ET zu haben. Gerade im Sommer kein echter Spaß. alleine schon wegen der Wassereinlagerung, Hitze usw. ich war extrem dankbar, da bereits eine Woche vor dem Mutterschutz in den Urlaub gehen zu können. Aber entscheiden musst du am Ende. So oder so, ich würde mir da alles schriftlich geben lassen.
von
Neverland
am 19.05.2024, 11:49