Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich im individuellen Beschäftigungsverbot angeordnet durch meine Frauenärztin. Es ist nun eine Urlaubsreise geplant und aus Sicht der Frauenärztin ist dies auch völlig okay. leider ist das Verhältnis zu meinem AG sehr schlecht und ich bekomme auf keine Nachrichten, Briefe o.ä. keinerlei Rückmeldung von ihm. Nun die Frage, muss ich meinen AG über die Urlaubsreise in Kenntnis setzen? wenn ja, was sollte in diesem Brief stehen? vielen Dank im Voraus.
von JaninaK am 18.05.2024, 13:55