Frage: Änderungskündigung

Hallo, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit, diese endet Ende März (6 Monate) Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten… Nun ist es so, dass meine bisherige Stelle unbefristet besetzt wurde und nun für mich keine Stelle vorhanden ist. Sie hat mir nun eine niedrige Stelle angeboten bei Gleichen Bedingungen wie vorher ( Vollzeit, Arbeitszeiten, Gehalt), sollte jedoch bis Ende des Jahres keine Stelle für mich frei werden, dann würde ich eine Änderungskündigung erhalten ( weniger Gehalt, wieder Schicht und wochenenddienst). Zeitgleich hätte ich sofort weniger Verantwortung ( bisher Leitung, dann Stellvertreter ) Kann mein Arbeitgeber dies so machen? Muss er mir nicht eine entsprechende Stelle anbieten? Ggf. auch schaffen? Hätte er meine Stelle überhaupt unbefristet besetzten dürfen?

von Lana90 am 21.01.2022, 19:32



Antwort auf: Änderungskündigung

Hallo, Sie haben Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Wen er noch anstellt, ist seine Sache. Die Änderungskündigung ist uU unwirksam. Entscheidend ist, ob das KSchG greift (mehr als 10 AN) und ob einer der drei Kündigungsgründe vorliegt (hier wahrscheinlich betriebsbedingt). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2022



Antwort auf: Änderungskündigung

Würdest du nach Ablauf der Elternzeit deine frühere Stelle wieder voll ausfüllen können? Oder würdest du anders oder weniger arbeiten wollen? Dein AG muss deine oder eine gleichwertige Stelle für dich bereithalten. Du hattest nur 6 Monate Elternzeit und der besetzt deine Stelle unbefristet neu? Hat er dir gesagt, warum er das getan hat? Und bietet dir jetzt weniger Geld? Hast du etwas schriftlich bekommen? Ich würde dem AG ein freundliches Einschreiben schicken, in dem ich bestätige, dass ich - wie bereits bekannt - am 01.03.2022 wieder für die Leitungsstelle antrete. Dann merkt er, dass du dich nicht veräppeln lässt. Mit dieser Änderungskündigung kommt er nicht durch.

von Pamo am 21.01.2022, 21:24



Antwort auf: Änderungskündigung

Ja genau, ich war 6 Monate in Elternzeit aber dann nicht ganz ein Jahr weg. Ich habe Mitte April 21 meinem AG die Schwangerschaft mittgeteilt und bin dann direkt ins BV. Ist bei uns so üblich. Sie hat versucht mir die Gründe zu erklären, inhaltlich kann ich es teils verstehen, aber aufgrund der kurzen Abwesenheit auch wieder nicht. Ich habe damals direkt gesagt, dass ich schnell wieder komme

von Lana90 am 21.01.2022, 22:24



Antwort auf: Änderungskündigung

Nach der EZ hast du Anspruch auf deine alte Stelle oder eine vergleichbare bei gleichen Bedingungen (VZ, Gehalt, Urlaub etc). Der AG kann dir also eine andere, vergleichbare Stelle anbieten. Ich glaube ehrlich gesagt, dass er sogar dann im Verlauf dir auch eine Änderungskündigung vorlegen darf. Das ist geschickt: er erfüllt ja erst einmal die Vorgaben - eine Stelle mir gleicher Stundenzahl, gleichem Gehalt etc. Dass er diese dann im weiteren Verlauf evt. aus betrieblichen Gründen streichen muss, hat dann eben nichts mehr mit einer Nicht-Erfüllung deines Anspruches im direkten Anschluss an die EZ zu tun. Wäre zumindest meine Interpretation der Dinge. Kann es sein, dass dein AG die neue MA entweder zu günstigeren Konditionen eingestellt hat (auf lange Sicht also Geld spart) oder einfach keine Mütter in Leitungsposition will, weil diese öfter mal wegen des Kindes fehlen könnten oder so? Ihm wird ja bewusst sein, dass du mit Kind idR eher nicht zB Schicht arbeiten kannst und dann kündigen wirst? (Ich gehe dabei davon aus, ihr hattet vor der EZ ein gutes Verhältnis und der AG will nicht die Gelegenheit nutzen, so einen unliebsamen MA loszuwerden).

von cube am 22.01.2022, 10:02



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