Sehr geehrte Frau Bader.
Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Lui
von
MissLui
am 14.05.2024, 20:25
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
das kann man sich nicht aussuchen.
Grundsätzlich ersteinmal teilen Sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit und dieser prüft,ob eine Gefährdungssituation vorliegt und spricht dann ein Beschäftigungsverbot aus. Ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt gibt es nur in Sonderfällen.
Ein Beschäftigungsverbot wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2024
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Moin,
ein BV (und dessen Umfang) ist nichts, was man sich aussuchen kann und mit "ich möchte gerne" irgendwo beantragen kann.
Entweder gibt es ein Problem, was medizinische Ursachen hat und mit der Schwangerschaft zusammenhängt oder ein jobbedingtes. Im ersten Fall erteilt der FA das BV, im zweiten Fall der AG. Der dich aber auch umsetzen und/oder die Arbeit erleichtern kann.
Und anstrengender Job alleine ist kein Grund für ein BV.
Ich hab in meiner ersten Schwangerschaft mit 120 Bass Akkordeon bis 2 Tage vor ET auf der Bühne gestanden, bei der 2 Schwangerschaft war ich im AD tätig und bin täglich bis zu 500km gefahren und hab Kunden besucht.
floe
von
la-floe
am 15.05.2024, 07:29
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Um es zu konkretisieren: dem AG teilst du deine Schwangerschaft mit, darauf hin macht er eine Gefährdungsbeurteilung deiner Tätigkeit gemäß MuSchu. Entweder passt da alles oder nicht - dann ist der AG verpflichtet, dir nach Möglichkeit eine Ersatztätigkeit zuzuweisen und wenn er das nicht kann, dir ein BV auszustellen.
Es mag sein, dass du deine Tätigkeit als anstrengend empfindest - eine Gefährdung für die Schwangerschaft stellt das aber nicht automatisch dar.
Die FA kann ein BV austellen, wenn es medizinische Gründe gibt, durch die jede Tätigkeit eine Gefährdung darstellt. Oder eine AU, wenn du irgendeine Erkrankung hast.
Ein indiv. BV durch die FA, dass sich auf deine Tätigkeit/Arbeitsplatz bezieht, kann der AG zu Recht anzweifeln wenn er selbst gar keine Möglichkeit hatte, eine Prüfung und ggf Ersatztätigkeit zu stellen.
Solltest du ein regelkonformes BV erhalten, hat das keinen Einfluss auf die Höhe das EG´s. Im BV bekommst du genau das, was du auch ohne bekommen hättest und genau so wird auch das EG berechnet.
von
suityourself
am 15.05.2024, 09:19
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das ich ein individuelles BV bekomme steht schon fest. Eigentlich würde mich mein Arzt am liebsten (wenn es so weit ist) ins komplette BV schicken, jedoch möchte ich das nicht.
Das sich ein normales BV nicht darauf Auswirkungen wusste ich, mir geht es um das individuelle BV, bei dem ich mir paar Stunden am Tag arbeite.
Mit freundlichen Grüßen
von
MissLui
am 15.05.2024, 18:10
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hier geht es nicht darum,dass ich ins BV gehe,weil ich keine Lust habe zu arbeiten. Ich habe eine Krebstherapie hinter mir und werde nur noch durch eine künstliche Befruchtung schwanger. Ich arbeite in der Pflege und Kollegen von mir sind ins komplette BV gegangen weil sie wollen. Das haben sie auch ohne Probleme bekommen, worüber ich mich sehr geärgert habe,da sie keine gesundheitliche Vorgeschichte haben. Schwanger zu sein ist keine Krankheit. Ich habe mich bewusst dazu entschlossen trotzdem zu arbeiten so weit,wie es geht. Teilweise werde ich dafür verurteilt. Ich müsse mehr auf mein ungeborenes dann achten.
von
MissLui
am 15.05.2024, 18:17