Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem Bochumer Telefonwerk. Momentan bin ich Vorarbeiterin im Ersatzteillager, das Ende des Jahres an eine Fremdfirma in die Niederlande übergeben wird. Jetzt habe ich einen 40-Stunden Vertrag mit folgendem Lohn: 4605,-- Grundlohn plus 863,-- DM Leistungszulage. Da laut Sozialausgleich keine andere Stelle für mich in Frage kommt, soll ich wieder als "normale" Arbeiterin heruntergestuft werden; dort wäre dann ein Grundlohn von DM 3440 DM plus Zulage von max. 430 DM und 35-h Woche. 1 Jahr habe ich jedoch Lohnsicherheit (bedingt durch die Verlagerung nach Holland). Meine Fragen: - gilt die Lohnfortzahlung 1 Jahr nach Zugang der Änderungskündigung oder sofort mit Arbeitsbeginn in der neuen Abteilung (also stillschweigendes Einverständnis?) - trifft für mich noch eine Art Mutterschutz zu (mein Sohn wird Weihnachten 8 Monate alt) und darf die Lohnsicherung auf die 35-h Woche heruntergerechnet werden?? Viele Fragen, aber im Betrieb will man ja keine schlafenden Hunde wecken ...Danke schon mal im vorraus und viele viele Geschenke!!
Mitglied inaktiv - 19.12.2000, 20:30