Liebe Frau Bader, mir wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV durch den AG erteilt. Nun lese ich überall, dass sich der Mutterschutzlohn auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Mir wurden auf Wunsch meines AG, da wir einen großen Personalmangel haben die Stunden mit meinem Einverständnis auf Vollzeit 37,5 h hochgestuft, allerdings befristet bis Ende Juni, danach würde ich wieder auf 30 h fallen. Wird der Mutterschutzlohn trotzdem auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet oder muss ich damit rechnen, dass ich entsprechend doch weniger Geld bekomme? Nur zur Erklärung: Ich hätte die Stunden wahrscheinlich wieder hochgestuft, wäre ich nicht schwanger geworden, ich bin schon seit fast zwei Jahren hochgestuft von den Stunden aber immer mit Verlängerung, da ich mir offen halten wollte mich schnell wieder runterstufen lassen zu können, falls es mir doch zu viel wird. Ich hoffe Sie können mir meine Frage beantworten, Viele Grüße
von Chasquitala am 16.05.2024, 08:20