Frage: Mutterschutzlohn

Hallo Frau Bader, Ich habe am 01.03. eine neue Stelle angetreten und bin dann früher als erwartet schwanger geworden und jetzt in der ca 8 SSW. Letzte Periode war der 25.3.24. Normalerweise wird der Mutterschutzlohn ab der 34. SSW auf Grundlage der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnet. Nun die Frage wie er sich bei mir errechnen wird. Im Internet finde ich dazu nur "die tatsächlich gearbeitete Zeit vor Beginn der Schwangerschaft". Heißt das also nur der Lohn vom 01.-25.03.?  Vielen Dank für Ihre Antwort.    Freundliche Grüße     

von Carina9 am 17.05.2024, 08:01



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Hallo,  wird aus dem üblichen Lohn, den Sie erhalten, errechnet. Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2024



Antwort auf: Mutterschutzlohn

Du isst. Mutterschaftsgeld wird anhand der 3 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Änderungen mit dauerhafter Natur werden dabei entsprechend berücksichtigt.   Die 3 Monate Einkommen  vor Beginn der Schwangerschaft gelten als Grundlage für die Berechnung bei einem BV. Andere Baustelle also. 

von Neverland am 17.05.2024, 16:31