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zwei Anträge elterngeld?

Thema: zwei Anträge elterngeld?

Muss ich jetzt für zwillinge zwei separate Anträge ausfüllen also für jedes kind eins? Will elterngeld für kind 1 vom 1-12 Lebensmonat und für kind 2 vom 1-6 und 8-14 Damit ich auf insgesamt 14 monate komme in denen ich geld kriege da nur ich elternzeit nehmen kann

von Mia1986 am 24.12.2013, 22:12



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Nein, ein Antrag auf Elterngeld reicht. Aber wenn nur Du in Elternzeit warst, bekommst Du nur 12 Monate Elterngeld. Und für die Mutterschutzzeiten bekommst Du nichts. Also kannst Du von Monat 1-12 für beide Kinder Elterngeld beantragen und bekommst die Monate 4- 12 ausgezahlt.

von keks79 am 25.12.2013, 15:26



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Den tip mit den lebensmonaten hab ich von der auskunftvom Bundesministerium damit bekommt man bis zum 14.monat geld

von Mia1986 am 26.12.2013, 05:56



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Also Du füllst für beide Kinder nen Antrag aus. Haben beim ersten jetzt 1-12. Und für den 2 ten 1-10, 12-14. Dann bekommst Du noch mal 67% voll beim anderen wird das Geld angerechnet.war 2 Jahre daheim daher ging das SWir sind allerdings ein altfall Kinder sind Okt. 2010 geboren.sonst ruf bei der elterngeldstelle an die helfen dir daweiter....

von PN1981 am 26.12.2013, 15:54



Antwort auf Beitrag von Mia1986

Wie keks schon schrieb, bekommst du "nur" 12 monate elterngeld, wenn dein partner nicht zuhause bleibt! Bleibt er auch 2 monate in elternzeit zuhause, kannst du dein elterngeld auf 14 monate ausweiten. Lg

von lizim am 26.12.2013, 20:00



Antwort auf Beitrag von lizim

Moin lizim, kannst du mir sagen wo das steht? Ich habe im Gesetz nur die höstdauer von 12 Monaten gefunden welche in den 1. 14 Monaten genommen werden müssen. Die einzige Verknüpfung mit dem Partner war die, daß man, wenn der Partner 2 Monate nimmt zusammen 14 Monate für ein Kind ausgezahlt bekommt. Das schränkt, so wie ich es lese nicht die Möglichkeit ein, als Mutter (Vater nahm keine Elternzeit) den 13. und 14. Monat (wenn 2 andere ausgelassen wurden) zu nehmen und da nicht angerechnet werden kann, dafür volles Elterngeld zu erhalten. LG Ingo

von IngoAC am 02.01.2014, 11:11



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Hallo Ingo, da hast du Recht, wenn man 2 monate aussetzt, kann man sich das elterngeld auch in den monaten 13/14 auszahlen lassen! Lg

von lizim am 02.01.2014, 17:31