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Urteil: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen - gibts da schon was Neues??? owt

Thema: Urteil: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen - gibts da schon was Neues??? owt

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von Panara1305 am 12.11.2013, 12:57



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Hallo, habe grad heute unseren Elterngeldantrag eingeworfen, unsere Jungs sind morgen 5 Wochen alt. Laut unserer Elterngeldstelle kann mein Mann aufgrund des Urteils für jeden Zwilling die zwei Vätermonate beantragen, da Zwillinge jetzt wie zwei einzelne Geschwister behandelt werden. Das haben wir jetzt auch gemacht, mein Mann hat für den 2. und 3. sowie den 10. und 11. Lebensmonat Elterngeld beantragt - mal schauen, was die Elterngeldstelle dazu antwortet.... Weiß nicht, ob dir das jetzt weiterhilft?

von SunnyMia am 12.11.2013, 17:41



Antwort auf Beitrag von SunnyMia

Moin, das stimmt so nicht ganz. Jeder kann für ein Kind z.B.: Mutter für Kind 1 und Vater für Kind 2 12Monate Elterngeld erhalten und für das jeweilige andere die Partnermonate in diesem Beispiel Mutter für Kind 2 und Vater für Kind 1. Dazu erhält jeder auch den Zwillingsbonus von 300€. Voraussetzung ist, Daß beide Eltern in diesen ersten 14 Monaten in Elternzeit gehen! LG Ingo

von IngoAC am 13.11.2013, 13:44



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Richtig. Das ist das, was das Urteil sagt. Zu so einem Urteil gibt es aber in der Regel auch Ausführungsbestimmungen oder Handlungsrichtlinien. Und laut einem Sachbearbeiter der für uns zuständigen Elterngeldstelle beinhalten diese Ausführungsbestimmungen auch, dass Zwillinge wie Geschwisterkinder zu behandeln sind und so mein Mann für jeden Zwilling zwei Vätermonate beantragen kann. Das war jedenfalls der Stand Ende Oktober. Wir haben jedenfalls gestern unseren Elterngeldantrag eingeworfen, in dem mein Mann den 2. und 3. sowie den 10. und 11. beantragt und warten jetzt ab, was passiert.

von SunnyMia am 13.11.2013, 13:54



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Hi Ingo! Sorry, meine Frage war nicht ganz eindeutig formuliert... Unsere Twins sind nun schon 15 Monate, Elterngeld hatten wir seinerzeit nur für einen beantragt... Frage ist nun, ob wir mittlerweile einen Antrag nachträglich für den zweiten stellen können. Ich also quasi mittlerweile die Partnermonate für Kind 2 bekomme? Hoffe, Du weißt, wie ich das meine.... LG, Nathalie

von Panara1305 am 13.11.2013, 13:56



Antwort auf Beitrag von SunnyMia

Moin, wichtig ist, daß er in Elternzeit ist! Dann geht das. Aber das Urteil ist so eindeutig formuliert, daß die Ausführungsbestimmung wie du sie beschreibst dagegen verstößt. Bei normalen Geschwistern ist es ja auch so, daß man die 14 Monate Elterngeld beliebig zwischen 2 Monate Mutter und 12 Monate Vater oder 2 Monate Vater und 12 Monate Mutter aufteilen kann alles dazwischen z.B. jeder 7 Monate ist Möglich!! Deswegen kann bei Zwillingen jeder 14 Monate Elterngeld erhalten. Dies entspricht dem Elterngeld von 2 Einzelkindern. Das einzige was noch strittig sein könnte ist, daß das Elterngeld in der Mutterschutzzeit eigentlich zwingend der Mutter zugesprochen wird, da ein Beschäftigungsverbot besteht. Jedoch wäre dies wieder eine Ungleichbehandlung und würde vor Gericht wahrscheinlich wieder kippen. LG Ingo

von IngoAC am 14.11.2013, 16:23



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Moin, ich sehe das so. Meine Frau hat es schon beantragt. LG Ingo

von IngoAC am 14.11.2013, 16:24



Antwort auf Beitrag von Panara1305

Hallo, wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, kann jeder Elternteil für jeweils ein Mehrling Elterngeld beantragen. Gruß Branka

Mitglied inaktiv - 13.11.2013, 11:22



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Hallo, also ich blick da nicht so ganz durch... Meine Zwillinge sind nun 3,5 Jahre und man kann ja rückwirkend bis zu 4 Jahren beantragen. Nur ich bin Zuhause geblieben und habe Elterngeld bezogen. Steht mir auch der 13. und 14. Monat zu???? Theoretisch ja, oder?

von wolkenhimmel6 am 14.11.2013, 06:45



Antwort auf Beitrag von wolkenhimmel6

Moin, mein Pärchen ist genau so alt. Meine Frau hat den 13. und 14. Monat schon beantragt (eine Woche nach dem Urteil und noch nichts gehört). LG Ingo

von IngoAC am 14.11.2013, 16:27



Antwort auf Beitrag von IngoAC

Darf ich fragen, ob ihr ein einfaches formloses schreiben aufgesetzt habt?? Einfach mit Beantragung des Elterngeldes für den 2. Zwilling???

von wolkenhimmel6 am 14.11.2013, 19:47