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Erziehungsurlaub

Thema: Erziehungsurlaub

Hallo, habe eine Frage zum Thema Erzeihungsurlaub bei Zwillingen. Verstehe leider nicht so ganz die Regelung laut Gesetz. Meine Mäuse (Sarah und Leon) sind am 12.06.2003 geboren. Habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis Ende Sept. 2005 beantragt. Die 2 könnene dann in den Kiga. Aber leider kann ich nicht wieder in 3 Schichten arbeiten und eine nur Frühdienststelle wurde mir abgelehnt. Nun will ich gleich die Elternzeit auf 5 Jahre verlängern, damit ich in Ruhe mich nach was neuem umsehen kann. Ich weiß aber nicht, wie die Elternzeit genau augeteilt werden muss. Kann mir das jemand idiotensicher mal aufschreiben? Will es schnellsmöglich beantragen, und keine Fehler machen. Vielen Dank schon mal. LG Diana

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 10:09



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Soweit ich weiss gibt es da keine genaue Aufteilungsfrist, außer dass die ersten beiden Jahre zusammen genommen werden müssen. Beim Beantragen ist nur wichtig, dass dies 8 Wochen vorher passiert. LG Anja

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 11:44



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H Diana, hier mal ein Beispiel: Für Sahra nimmst du die ersten 2 Jahre ERZU (1Jahr hebst du auf) Für Leon nimmst du das 3 Jahr ERZU (1 Jahr hebst du auf) Dann kannst du für Sarah das 4 Jahr und für Leon das 5 Jahr in Anspruch nehmen. Das 4 + 5 Jahr kannst du glaub ich bis zum 8 Lebebsjahr der Kinder néhmen. Ich hoffe die Erklärung war verständlich genug. Liebe Grüße Conny

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 12:13



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Also ich habe es nun so verstanden, dass ich für Sarah die ersten beiden Jahre vom 12.06.2003 - 11.06.2005 nehmen kann. Das 3. Jahr übertrage ich auf 2006 - 2007. Anschließend nehme ich für Leon 1 Jahr vom 12.06.2005 - 11,.06.2006. Ich übertrage damit sein erstes Jahr auf später. Das nächste Jahr nehme ich von Sarah bis zum 12.06.2007. Das letze Jahr wieder für Leon bis zum 12.06.2008. Damit habe ich 5 Jahre voll. Die restlichen 12 Monate kann ich dann noch wenn ich will bis zum 8. Lebensjahr nehmen. Habe ich es jetzt endlich richtig kapiert? Ich hoffe es. LG Diana

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 15:28



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Hi Diana, bis auf den letzten Satz hast du es richtig verstanden, aber dir bleiben keine 12 Monate Rest. Du hast Anspruch auf 5 Jahre Erziehungsurlaub wobei du für jedes Kind 1 Jahr bis zum 8 Lebensjahr nehmen kannst. Also entweder 5 Jahre zusammenhängend oder erst 3 Jahre und die 2 Jahre Rest dann später. Ist auch ne komlizierte Sache. Hast du es jetzt verstanden? Liebe Grüße Conny mit Nelly & Nino

Mitglied inaktiv - 07.05.2005, 15:59



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Und es bleibt auch noch zu beachten, dass der Arbeitgeber einverstanden sein muss, dass die 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag genommen werden, denn das ist nicht Pflicht. Wenn der AG ablehnt, kannst Du nichts dagegen machen. Alles liebe Pu

Mitglied inaktiv - 08.05.2005, 19:06