Guten morgen zusammen,
Es ist ja so, das ein Arbeitgeber eine Stelle für 3 Jahre frei halten muß.
Habe ich durch die Zwillinge ein recht auf Elternzeit für 2x3 Jahre? Also 6 Jahre? Ich meine da mal was gehört zu haben.
Falls das stimmt, oder jemand von euch so gemacht hat, kann mir ja dazu mal bitte was schreiben. Gibt es eine Informationsstelle, ein link oder ähnliches dazu. Ich mag ungern in der Personal Abteilung anrufen, und fragen.
Habt ihr mehrmals gestückelte Jahre beantragt, oder alle auf einmal?
Danke für eure Antworten.
Lg Schnuf
von
Schnuf06
am 30.01.2014, 09:36
Moin,
es besteht nach dem Elternzeit Gesetz (BEEG Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5. Dezember 2006) die Möglichkeit für ein Kind mit Einverständnis des Arbeitgebers 1 Jahr bis zum ende des 8. Lebensjahres aufzubewahren.(§15 (2)) Das Würde Zwillingseltern ermöglichen das 2. Elternzeitjahr für Zwilling 1 al 4. Jahr zu nehmen und das 3. Jahr für Zwilling 2 als 5. Jahr.
Das setzt aber das Einverständnis des Arbeitgeber voraus!
LG
Ingo
von
IngoAC
am 30.01.2014, 10:32
Du kannst mit Zwillingen insgesamt 5 Jahre Elternzeit am Stück nehmen. Ich habe sie angemeldet und den Arbeitgeber informiert. Habe persönlich gar nicht danach fragen wollen, denn mir ist es egal ob ich genau meine stelle oder eine andere innerhalb des Unternehmens bekomme. Ich arbeite in der Firma auf 400 Euro und wüsste im Augenblick ohne hin nicht, warum ich mit der Lohnsteuerklasse 5 unnötig mehr Stunden schieben sollte
von
twinsmum
am 30.01.2014, 13:07