Hallo,
kennt sich jemand mit der Elternzeit für Zwillinge aus? Angeblich kann man bis zu 5 Jahren gehen, wenn der AG mitspielt.
Hat da einer Erfahrung mit?
Gibt es Nachweise/ Beweise, die ich dem AG vorlegen könnte?
Danke
Gruß
Branka
Mitglied inaktiv - 27.05.2014, 13:42
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Pro Kind stehen dir 3 Jahre Elternzeit zu.
ABER: Du musst in den ersten 3 Jahren nach Geburt, das erste und zweite Jahr nehmen, so dass unterm Strich ein Jahr "verloren" geht.
Insgesamt sind es also 5 Jahre für Zwillinge - und nicht nur, wenn der AG mitspielt, sondern, wenn du es -schriftlich- bei deinem AG einreichst.
von
2010Zwillingsmama
am 27.05.2014, 15:02
Danke für deine Antwort.
Schriftlich einreichen ist klar, mind. 7 Wochen vor Antritt vermutlich. Ich suche etwas um ihm zu zeigen, dass ich mir diese Regelung nicht selber ausgedacht habe. Weißt du hier eine Quelle für mich?
In Elternratgeber oder Ratgeber zur Elternzeit habe ich nichts gefunden.
Mitglied inaktiv - 27.05.2014, 15:31
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Hallo,
im aktuellen Ratgeber "Elterngeld und Elternzeit" steht auf Seite 72 ein Beispiel für Zwillinge.
LG
Mitglied inaktiv - 27.05.2014, 16:59
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Danke.
Mitglied inaktiv - 27.05.2014, 17:16
Moin 2010Zwillingsmama,
Woher hast du Diese Information:
"Insgesamt sind es also 5 Jahre für Zwillinge - und nicht nur, wenn der AG mitspielt,"
Ich kenne nur das folgende aus dem BEEG:
"(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Die Zeit der
Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet.
Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im
Sinne von Satz 1 überschneiden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des
Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die
Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden."
Das bedeutet für mich:
- Die Elternzeit endet mit dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes
- Wenn der Arbeitgeber einwilligt kann man für Kind 1 das 2. Elternzeitjahr und für das 2. Kind das 3. Elternzeitjahr bis zum 8. Geburtstag(mit dem 8. endet die Elternzeit) aufheben.
- dann hat man das 1. Jahr parallel (geht nicht anders), das 2. Jahr auf Kind 2, das 3. Jahr auf Kind 2 und mit Einverständnis des Arbeitgebers das 4 und 5. Jahr.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 02.06.2014, 12:16